Datenschutz-Grundverordnung: Jetzt wird es ernst
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Viele Unternehmer sahen Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung bisher lediglich als Kavaliersdelikte an. Eine solche Haltung kann teuer werden, da die Behörden inzwischen den Umsatz zur Bußgeldberechnung heranziehen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz verhängte in der zweiten Dezemberwoche 2019 ein Bußgeld in Höhe von 9,5 Millionen Euro gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1. Er stufte nämlich das aus zwei Faktoren bestehende Identifikationsverfahren als unzureichend ein, um Kundendaten angemessen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, und wertete das als Verstoß gegen die Maßgaben zur Sicherheit der Verarbeitung im Sinne von Art. 32 DSGVO.
Das Bußgeld liegt zwar deutlich unterhalb der 14,5 Millionen Euro, die die Berliner Datenschutzbeauftragte gegenüber der Deutschen Wohnen AG verhängte. Es zeigt aber, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ihr Konzept zur Bußgeldbemessung im Verfahren gegen Unternehmen umsetzen und die „Schonzeit“ in Sachen DSGVO vorbei ist. Ob die verhängten Bußgelder aber auch tatsächlich angemessen sind, müssen letztendlich die Gerichte entscheiden.
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