Datenschutz im Autohaus

Redakteur: Johannes Büttner

Kfz-Betriebe müssen mit den Daten ihrer Kunden gewissenhaft umgehen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass sensible Informationen nicht in die falschen Hände geraten.

Den Datenschutz scheinen viele deutsche Unternehmen nicht besonders ernst zu nehmen, wie schlagzeilenträchtige Skandale bei Telekom und Bahn belegen. Wenn selbst große Konzerne Versäumnisse einräumen müssen, liegt der Verdacht nahe, dass kleine Betriebe das Thema erst recht vernachlässigen. Doch Arglosigkeit kann schwerwiegende Konsequenzen haben, denn bei Verstößen drohen saftige Geldstrafen und strafrechtliche Verfolgung.

Auch Kfz-Betriebe speichern Kundendaten ab. Das ist zum Beispiel sinnvoll, um gezielt auf Inspektionstermine hinweisen zu können oder um nach einem Werkstattbesuch die Zufriedenheit abzufragen. Aber personenbezogene Informationen sind laut Bundesdatenschutzgesetz vertrauenswürdig und damit schützenswert. Das Autohaus trägt die Verantwortung dafür, dass sie nicht in falsche Hände geraten.

Vorsichtig muss ein Händler vorgehen, wenn er nach einem Werkstattbesuch oder dem Kauf eines Neuwagens nicht selbst anruft, um die Zufriedenheit seines Kunden zu ermitteln, sondern ein Callcenter damit beauftragt. In diesem Fall muss er einige Punkte beachten.

Rechtlich ist zu klären, ob es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung oder eine Funktionsübertragung handelt. Bei ersterer fungiert das Callcenter gewissermaßen als verlängerter Arm des Autohauses. Die Entscheidungsbefugnisse über die Daten bleiben beim Händler. Der Dienstleister muss die Informationen löschen, sobald er den Auftrag abgearbeitet hat.

Datenweitergabe nur, wenn der Kunde ja sagt

Kommt es hingegen zu einer so genannten Funktionsübertragung, muss der Kunde dem Autohaus explizit genehmigen, seine Daten an Dritte weiterzugeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Callcenter die Kundendaten selbstständig aus dem Autohaus abruft und sie auf seinem eigenen Server abspeichert. Bei einer Funktionsübertragung löscht der Dienstleister die Kundendaten nicht, wenn er den Auftrag erledigt hat. Sie verbleiben zur Einsicht oder für eine mögliche Weiterverarbeitung auf dem fremden Server.

Wenn das Callcenter das Feedback der Kunden in einem Onlineportal erfasst, liegen diese Daten auf dem Server des Callcenters – und der ist über das Internet praktisch weltweit erreichbar. Das erleichtert ihre weitere Verarbeitung, das Vorgehen weist aber auch klare Nachteile auf. Die Realität zeigt nämlich, dass es trotz aller Schutzmaßnahmen keine absolute Sicherheit gibt.

Selbst wenn die passwortgeschützte Webseite „sicher“ scheint, kann auf dem PC, über den sich der Nutzer anmeldet, eine Software installiert sein, die die Tastatureingaben (also das Passwort) mitliest. Das Risiko ist besonders hoch, wenn sich Internet-User von einem ungeschützten Computer auf die Seite begeben – beispielsweise vom heimischen Rechner oder von einem Internetcafé aus.

Pflicht zur Verschwiegenheit

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Autohaus aus, ist er weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Betrieb muss außerdem sofort sämtliche Zugänge für den ehemaligen Angestellten sperren.

Entscheidet sich ein Unternehmen für die Zusammenarbeit mit einem Callcenter, muss es unbedingt darauf achten, dass dieses vertrauenswürdig ist und die nötigen technischen Voraussetzungen mitbringt, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

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