GVA
Datenzugang bleibt Knackpunkt für freie Werkstätten
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Trotz juristischer Erfolge hapert es in der Praxis beim Zugang zu Fahrzeugdaten. Das machte der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) auf seiner Automotive Conference deutlich. Besonders bei der FIN-basierten Teileidentifikation gibt es noch viel zu tun.
Bei der GVA Automotive Conference präsentierte der Gesamtverband Autoteile-Handel die aktuellen Entwicklungen im Kampf um den fairen Datenzugang. Das Fazit: Die Rechtslage ist eindeutig, doch in der Praxis erreichen die Urteile die Werkstätten oft nicht. Zuvor war das Präsidium um Thomas Vollmar einstimmig für weitere drei Jahre im Amt bestätigt worden.
Im Zentrum steht der diskriminierungsfreie Zugang zu Fahrzeugdaten für freie Werkstätten und Teilehändler. Dabei geht es um zig Gerichtsverfahren, die der GVA gegen Fahrzeughersteller bereits in der Vergangenheit geführt hat, aber auch nach wie vor führt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits mehrfach klargestellt: Autohersteller dürfen keine diskriminierenden Hürden aufbauen, wenn freie Werkstätten mit ihren Diagnosegeräten über OBD-Port, Secure Gateway oder Remote-Zugriff auf Fahrzeugdaten zugreifen wollen.
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