DBL: Tipps für die Azubi-Einkleidung
Immer wieder heißt es im Spätsommer: „Die Neuen sind da!“ Nicht zuletzt bei der Berufs- und Schutzkleidung für Azubis sollten Betriebe einiges beachten.
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Kfz-Betriebe müssen bei der Einkleidung ihrer Mitarbeiter einiges im Blick haben: einheitliche und gute Optik sowie normgerechter Schutz – und natürlich die Kosten. Um den Organisationsaufwand gering zu halten, mieten viele Unternehmen ihre Kleidung. Aber egal, ob Miet- oder Kaufkleidung: Einige Punkte sollten Betriebe in Sachen Berufsbekleidung speziell auch bei Azubis beachten – darauf hat jetzt die Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH (DBL) hingewiesen.
Beschaffung: Idealerweise bereits mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags sollten sich Betriebe um die Beschaffung der Bekleidung für neue Mitarbeiter kümmern.
Größe: Die passende Konfektionsgröße vor Ort ermitteln. Erfahrungsgemäß weichen die Angaben der Azubis von den tatsächlich benötigten Kleidergrößen ab. Für Freizeitmode gelten andere Kriterien als für Berufsbekleidung, was persönlich als „gut sitzend“ empfunden wird.
Tragepflicht: Die Kleidung sollte ab der ersten Sicherheits- und Arbeitsunterweisung getragen werden. Der Betrieb kann den Auszubildenden dazu verpflichten, insbesondere wenn „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) notwendig ist.
PSA: Auch Sicherheitsschuhe, Brillen und Gehörschutz sind in bestimmten Bereichen Pflicht – darüber ist der Azubi zu seiner eigenen Sicherheit aufzuklären. Sie müssen ab dem ersten Arbeitstag zur Verfügung stehen.
Verschleiß: Normaler Verschleiß geht bei gekaufter Berufskleidung zulasten des Betriebs. Schäden durch unsachgemäße Anwendung oder mutwillige Zerstörung kann das Unternehmen aber den Azubi begleichen lassen. Bei Mietberufskleidung ersetzt der Textildienstleister normalen Verschleiß. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder übermäßige Beanspruchung werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
Kosten: Betriebe sollten Mitarbeitern drei Garnituren Kleidung zum Wechsel bereitstellen. Das und eine mögliche Fluktuation der Azubis sowie veränderter Größenbedarf sollten bei Kaufkleidung einkalkuliert werden. Im Mietservice fallen alle Anschaffungskosten weg, stattdessen gibt es eine Wochenpauschale. Betriebe haben so eine feste kalkulatorische Größe bis zum Abschluss der Ausbildung. Bei Mietberufskleidung empfiehlt es sich, die Arbeitnehmer/Azubis an der Wochenpauschale zu beteiligen. Das wirkt sich positiv auf die Nutzung und den Umgang mit der Kleidung aus. Für normgerechte Schutzkleidung muss der Arbeitgeber generell die Kosten tragen.
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