De minimis: Investieren zahlt sich aus

Autor Christoph Baeuchle

Der Staat unterstützt bestimmte Investitionen von Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr. Das gilt es zu nutzen. Nicht nur die Unternehmen können profitieren, auch Autohäuser und Werkstätten.

Bei schweren Lkws fördert der Staat Investitionen in Navigationssysteme und die Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze.
Bei schweren Lkws fördert der Staat Investitionen in Navigationssysteme und die Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze.
(Bild: MAN)

Im Rahmen des De-minimis-Förderprogramms stellt die Bundesregierung im Jahr 2018 wieder Gelder zur Verfügung. Ein Antragsteller kann bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bis zum 1. Oktober 2018 einreichen. Dabei darf die zu fördernde Maßnahme nicht vor Eingang des Antrags begonnen haben. Als Beginn der Maßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Die Fördergelder können Unternehmen beantragen, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Lkws ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreiben. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die Unternehmen bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen und nachweisen.

Wie in den Jahren zuvor ist es möglich, den unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag komplett oder in Teilbeträgen zu beantragen. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt als Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Folgende Maßnahmen fördert der Staat:

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (beispielsweise Kauf, Miete und Leasing von überobligatorischen Navigationssystemen (inkl. Beschaffung/Update von Kartenmaterial) oder Produkte, die der Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze dienen und ins Fahrerhaus eingebaut werden),
  • personenbezogene Maßnahmen (zum Beispiel Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals sowie der Disponenten) und
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (zum Beispiel Erwerb von Telematiksystemen).

Die Antragstellung beim BAG ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das eService-Portal möglich. Mit dem Erstantrag müssen die Fahrzeuge angegeben, die Fahrzeugnachweise bzw. bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen eine Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde erbracht werden.

Die ZDK-Wirtschaftsabteilung empfiehlt den Händlern, die Chance zu nutzen: So können sie in Verkaufsgesprächen auf die Vorteile des De-minimis Förderprogramms hinweisen (es werden auch weiterhin Miet- oder Leasingverträge über angeschaffte Gegenstände oder Beratungsverträge gefördert) und die in Frage kommenden Kunden gezielt darauf ansprechen.

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