Maskenpflicht in Deutschland

Dekra-Wissen für Einkäufer

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KN95-Masken

KN95- und N95-Masken sind FFP2-ähnlich, müssen aber nicht die strengen Testanforderungen der europäischen Norm EN 149 erfüllen. Eine Maske mit der Klassifizierung KN95 wird nach dem chinesischen Standard GB2626 geprüft. Eine Maske mit der Klassifizierung N95 wird nach dem amerikanischen Standard NIOSH geprüft. KN95 und N95 sind in der EU keine verkehrsfähigen FFP2-Masken. Sie können in Deutschland als CPA-Masken verkehrsfähig sein, wenn sie einen CPA-Schnelltest bestanden haben und die Bestätigung der Marktüberwachung vorliegt.

Es gibt auch verkehrsfähige Masken, die nach mehreren Standards geprüft wurden und häufig auf dem Markt zu finden sind. Sie tragen dann die Angaben für beide Normen: also zum Beispiel „KN95“ und „GB 2626“ sowie „FFP2“ mit Verweis auf „EN 149“ sowie eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer von einer in der EU anerkannten Benannten Stelle.

„OP-Masken“

Medizinische Masken werden laut Dekra nicht als „persönliche Schutzausrüstung“ wie FFP-Masken behandelt Diese so genannten OP-Masken bieten Fremdschutz, aber nur geringeren Schutz für den Träger gegen Aerosole und Tröpfen. Sie tragen eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt auf der Verpackung.

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