Deliktische Produkthaftung bei Fahrzeugbrand

Von autorechtaktuell.de

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Es keinen Erfahrungssatz, dass Fehler in der Fahrzeugelektrik auf einen Fabrikations- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.

Der Geschädigte muss die konkrete Ursache eine Brands beweisen.(Foto:  ADAC)
Der Geschädigte muss die konkrete Ursache eine Brands beweisen.
(Foto: ADAC)

Es keinen Erfahrungssatz, dass Fehler in der Fahrzeugelektrik auf einen Fabrikations- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wie aus einem Berufungsurteil des OLG Schleswig, (24.4.2012, AZ: 11 U 123/11) hervorgeht, muss der Geschädigte bei einem Fahrzeugbrand, der auf einen elektrischen Defekt zurückgeht, die konkrete Ursache beweisen, um Schadenersatz zu erhalten.

Zum Hintergrund: Das LG Kiel hatte die Herstellerin eines Kfz zu Schadensersatz verurteilt, nachdem das Fahrzeug der Geschädigten, welches nur ein dreiviertel Jahr alt und 25.000 km gefahren war, etwa 1 Stunde nach dem Abstellen im Motorraum Feuer fing. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz kam nicht in Betracht, da das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde. Der gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass der Brand auf einen elektrischen Fehler zurückzuführen sei, konnte diesen aber nicht ausmachen. Insgesamt konnte er drei Brandschwerpunkte im Motorraum ausmachen. Weitere Brandursachen wie Brandstiftung oder heißer Motor schieden aus. Das LG Kiel kam zu dem Ergebnis, dass ein Fehler in der Elektrik in einem der drei Bauteile in den Verantwortungsbereich des Herstellers falle. Der Fehler habe auch schon vorgelegen; hierfür sprächen das junge Alter bzw. die geringe Fahrleistung, sowie der Umstand, dass im abgestellten Zustand ein fehlerhafter Stromfluss zu einem Entflammen führe. Das OLG Schleswig hat der Berufung der Kfz-Herstellerin stattgegeben. Danach gibt es keinen Erfahrungssatz, dass Fehler in der Fahrzeugelektrik auf einen Fabrikations- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind bzw. wonach ein elektrischer Fehler bei einem Kfz, das eine Stunde nach Abstellen des Motors in Brand gerät, auf einer mangelhaften Fabrikation oder Konstruktion durch den Hersteller beruht.

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