Arbeitsrecht Den Kündigungsgrund „Insolvenz“ gibt es nicht

Von Silvia Lulei 8 min Lesedauer

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Mit jedem Insolvenzantrag beginnt für die Mitarbeiter die Angst um den Arbeitsplatz: Gilt mein Arbeitsvertrag noch? Kann mir leichter gekündigt werden? Bekomme ich noch Gehalt? Personaler sollten die wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Insolvenz kennen.

Eine Insolvenz ist für die Mitarbeiter kein Grund zum Verzweifeln. Arbeitnehmer haben eine Sonderstellung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.(Bild:  Robert Kneschke - stock.adobe.com)
Eine Insolvenz ist für die Mitarbeiter kein Grund zum Verzweifeln. Arbeitnehmer haben eine Sonderstellung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
(Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com)

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland rund 17.800 Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt; mindestens 165.894 Beschäftigte waren davon betroffen. „Fakt ist: Jeder kann von der Insolvenz seines Arbeitgebers betroffen sein“, sagt Dr. Elke Trapp Blocher, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Geschäftsbereich Sanierungsberatung der Kanzlei Schultze & Braun. „Und der Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen wird sich aller Voraussicht nach auch in diesem Jahr fortsetzen – gerade auch, da die Insolvenzantragspflicht seit dem Jahreswechsel wieder in vollem Umfang greift.“

Insolvenz! Und jetzt?

Egal, ob es sich um einen Konzern oder ein kleines Unternehmen handelt – mit dem Insolvenzantrag beginnt für die Mitarbeiter regelmäßig die Angst um den Arbeitsplatz: Gilt mein Arbeitsvertrag noch? Kann mir jetzt leichter gekündigt werden? Bekomme ich noch mein Gehalt? „Diese und andere Fragen führen bei Personalverantwortlichen regelmäßig zu Hochbetrieb. Vielfach ist jedoch nicht klar, welche konkreten arbeitsrechtlichen Auswirkungen es für die Mitarbeiter hat, wenn der Arbeitgeber einen Insolvenzantrag stellt“, sagt Trapp-Blocher.