Designschutz: „Ein nahezu groteskes Ansinnen“

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Ein hoher Schutz des geistigen Eigentums steht laut VDA in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit des deutschen Innovations- und Produktionsstandortes – muss das nicht erhalten werden?

Der Schutz geistigen Eigentums ist ein hohes Gut und ist zu Recht in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden. Gesetzgeber und Gerichte haben aber auch schon immer erkannt, dass Schutzrechten da Schranken gesetzt werden müssen, wo sie – ihre eigentliche Funktion überschreitend – Wettbewerb und technischen Fortschritt unterbinden würden. Und genau dem trägt die Reparaturklausel Rechnung. Sie lässt den berechtigten Schutz des Karosserie-Designs von Neuwagen unberührt und gibt so den Fahrzeugherstellern die Möglichkeit, in ihrem Kerngeschäft, dem Autoabsatz, Design als wirksames Marketing- und Verkaufsinstrument einsetzen zu können, ohne dass dadurch der Wettbewerb in Autos beschränkt würde. Die Klausel verhindert aber, dass für Karosserie-Ersatzteile der Wettbewerb völlig ausgeschlossen und dort ein dauerhaft unangreifbares Monopol der Fahrzeughersteller etabliert wird. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass in beiden Märkten – dem Neuwagen- und dem Ersatzteilmarkt – Wettbewerb möglich bleibt.

Zu berücksichtigen ist auch die Verpflichtung der Fahrzeughersteller, für die gesamte Fahrzeugflotte langfristig das vollständige Ersatzteilprogramm vorzuhalten. Die Reparaturklausel eröffnet die Möglichkeit des sogenannten Cherry-Pickings – oder?

In jedem Markt, in dem Wettbewerb herrscht, besteht für Konkurrenten die Möglichkeit des Cherry-Picking, also auch im Bereich Verschleißteile, die seit jeher dem Wettbewerb unterliegen. Um Cherry-Picking zu unterbinden, müsste man mithin Wettbewerb im gesamten Ersatzteilmarkt beschränken. Ein geradezu groteskes Ansinnen.

Überdies hat Cherry-Picking in der Praxis gar nicht die ihm unterstellte Bedeutung. Die im Ersatzteilmarkt tätigen Teilehersteller sind alle daran interessiert, in ihrem jeweiligen Produktbereich ein möglichst vollständiges Teile-Sortiment anzubieten. In den vom Designschutz betroffenen Produktgruppen Scheinwerfer/Leuchten und Autoglas ist dies bereits heute im Wesentlichen der Fall. Bei Karosserieteilen besteht ein gewisser Nachholbedarf, der eindeutig auf die massiven Behinderungen zurückzuführen ist, denen diese Industrie durch Design-Eingriffe der Fahrzeughersteller ausgesetzt war und immer noch ist. Deshalb ist die Einführung der Reparaturklausel so wichtig. Sie schafft Planungs- und Investitionssicherheit und gibt diesen Unternehmen erst die Möglichkeit, ihr Sortiment abzurunden und auszubauen.

Im Übrigen halten Fahrzeughersteller Cherry-Picking, wenn sie es praktizieren, für völlig legitim. Angesprochen auf das sehr überschaubare Angebot der hauseigenen Bank, sagte der damalige Daimler-Chrysler-Vorstand Klaus Mangold: „Rosinenpickerei ist ja nichts Schlechtes. Es war richtig, sich am Anfang auf einige wenige Angebote zu konzentrieren und dann das Portfolio nach und nach zu erweitern“.

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