Designschutz: „Ein nahezu groteskes Ansinnen“

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Laut einer DAT-Untersuchung liegt für die Verbraucher in Deutschland das Preisniveau von Ersatzteilen durchschnittlich niedriger als in anderen EU-Ländern. Also was soll der Verbraucher von einer Reparaturklausel haben?

Trotz eines scharfen Wettbewerbs weichen die Preise für Neuwagen in den EU-Ländern immer noch erheblich voneinander ab; im Schnitt derzeit um 8,2 Prozent. Das zeigt, dass zwischenstaatliche Preisdifferenzen nicht in erster Linie auf die Wettbewerbssituation im jeweiligen Land, sondern auf unterschiedliche Standortfaktoren – Lebenshaltungskosten, etc. – zurückzuführen sind. Der in der DAT-Studie angestellte Vergleich der Listenpreise der Fahrzeughersteller besagt deshalb lediglich, dass dies auch für Ersatzteile zutrifft. Für die eigentliche Frage, wie sich Designschutz auf Ersatzteilpreise auswirkt, gibt die Studie nichts her.

Aussagefähiger ist es deshalb, die Ersatzteilpreise innerhalb eine Landes zu vergleichen. Die dazu von der Europäischen Kommission, nationalen Wettbewerbsbehörden und renommierten Wirtschaftsinstituten weltweit durchgeführten Untersuchungen kommen alle zu demselben Ergebnis: Immer wenn Karosserie-Ersatzteile dem Wettbewerb ausgesetzt wurden, mussten die Fahrzeughersteller ihre Preise deutlich reduzieren – je nach Standortgegebenheiten um mindestens 10 Prozent, im realistischen Schnitt um 30 bis 40 Prozent. Was passiert, wenn es an wirksamem Wettbewerb fehlt, hat der ADAC jüngst an einem deutschen Beispiel verdeutlicht: So sind zwischen 2006 und 2012 für VW Golf 5 und Mercedes A-Klasse die OE-Preise für Karosserie-Ersatzteile um 40 Prozent bzw. 22 Prozent gestiegen, die Preise für Mechanikteile dagegen lediglich um 12 Prozent bzw. 8 Prozent. Also haben Verbraucher in nur 6 Jahren 28 Prozent bzw. 14 Prozent zu viel bezahlt.

So informativ die Preisdebatte auch sein mag, am eigentlichen Problem geht sie vorbei und ist überflüssig. In Wirklichkeit geht es schlicht darum, dass unsere marktwirtschaftliche Ordnung Monopole jeder Art definitiv verbietet. Dabei spielt keine Rolle, ob und wie der Monopolist seine Preisspielräume nutzt; unser Recht akzeptiert auch den benevolenten Monopolisten nicht. Dies gilt, so sollte man meinen, auch für die Fahrzeughersteller.

Laut VDA hat die mit den Schutzrechten verbundene Ausschließlichkeitswirkung im Kfz-Ersatzteilgeschäft zu keinen spürbaren Veränderungen der Wettbewerbsverhältnisse geführt. Was sagen Sie dazu?

Diese Behauptung steht in Widerspruch zu allem, was in den letzten Jahren passiert ist. Um nur wenige Beispiele zu nennen. In Italien wurden die Hersteller von Fiat-Teilen in den Konkurs getrieben (bevor der oberste Gerichtshof den Designschutz aufgehoben hat). In Frankreich gibt es bis heute in Renault- und PSA-Teilen keinerlei Wettbewerb. Und erst jüngst hat Skoda einen deutschen Teile-Großhändler gezwungen, alle für Skoda-Modelle bestimmten Teile aus seinem tschechischen Zentrallager zu entfernen und die von dort erfolgende Bedienung seines süddeutschen und österreichischen Vertriebsnetzes einzustellen. Keine Beeinflussung der Wettbewerbsverhältnisse? Davon abgesehen, warum kämpft eigentlich der VDA mit allen Bandagen für eine Ausschließlichkeitswirkung von Designschutz, wenn dadurch die Wettbewerbsverhältnisse nicht beeinflusst werden?

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