Deutscher Lackierertag
Die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) lieferte Ideen zur besseren Auslastung von Lackierbetrieben.
„Schadenhäufigkeit und Schadensteuerung haben ihre eigene Konjunktur“, sagte Maximilian Hartmann, Landesinnungsmeister LIV Bayern, anlässlich des Deutschen Lackierertags Anfang September. Diesen veranstaltete die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) diesmal im Karosserie- und Lackzentrum Blomberger in München. Hartmann warnte die Teilnehmer der zweitägigen Veranstaltung ausdrücklich vor allzu großen Abhängigkeiten von einzelnen Marktteilnehmern.
Die drastischen Veränderungen im Reparaturmarkt, die die Betriebe seit geraumer Zeit verspüren, standen im Mittelpunkt des diesjährigen Lackierertags. Konsequenter Weise behandelten die Fachreferate daher vor allem die Bereiche Unternehmensführung, Werkstattrecht, das aktuelle Marktgeschehen und neue EDV-Technologie. Wie man im Markt überzeugend seine Preise durchsetzt, war ein weiterer Themenschwerpunkt.
Rund 250 Inhaber von Lackier- und Karosseriefachbetrieben, Fachlehrer, Auszubildende, Vertreter der Lack- und Zuliefererindustrie gaben sich in München ein Stelldichein. Die Vorträge der Fachleute stießen dabei auf großes Interesse. Die Teilnehmer erhielten dadurch viele mögliche Ansätze und Ideen zur Verbesserung ihrer Geschäfte.
Wertvolle Information
Beispielsweise stellte Thorsten Böhm von Audatex „AudaPad Web und AudaNet“ vor. Dabei handelt es sich um neue Standards für die Kalkulation und Schadenabwicklung. Der Glasurit-Betriebsberater Joachim Bitzer erläuterte das Werkstattmanagement anhand qualifizierter Kennzahlen. „Rechnen lohnt sich immer. Aber die Zusammenhänge der verschiedenen Kennzahlen müssen klar sein“, sagt der Betriebsberater. Beispielsweise zeigte er auf, dass die Steigerung der Effizienz zu geringerer Auslastung führt, wenn nicht gleichzeitig die Zahl der Aufträge steigt. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erklärte Rechtsanwalt Elmar Fuchs. Er schätzt, dass das geplante RDG frühestens zum 1. Juli 2008 in Kraft treten wird. Fuchs ist davon überzeugt, dass dieses Gesetz die Arbeit der Kfz-Betriebe positiv verändern wird, weil „die Kunden heute von den Betrieben erwarten, dass diese wesentliche Bereiche des Schadenmanagements für sie übernehmen.“
Ass. Jur. Joachim Otting behandelte in seinem Vortrag ausgewählte Rechtsfragen für Lackier- und Karosserie-Fachbetriebe zu der Unfallschaden-Instandsetzung. Beispielsweise erläuterte er, dass laut dem BGH ein Unfallfahrzeug nicht unbedingt repariert werden muss, wenn die Verkehrssicherheit gegeben ist und der Fahrer sein Auto weiter nutzt. Trotz nicht durchgeführter Reparatur hätte der Autofahrer Anspruch auf die gesamte Reparaturkostenerstattung. Darüber hinaus stimme es nicht mehr, dass bei einem fünf Jahre alten Fahrzeug mit 100 000 Kilometer Laufleistung keine Wertminderung mehr geltend gemacht werden könnte – eine nach wie vor weit verbreitete Meinung. Bei dieser alten Regel seien die Richter davon ausgegangen, dass ein fünf Jahre altes Fahrzeug nicht zum ersten Mal strukturrelevant repariert würde. Aber genau dies treffe heute nicht mehr zu.
Natürlich kam auch die Technik beim deutschen Lackierertag nicht zu kurz: Traditionell wurde das Veranstaltungsprogramm von einer Fachausstellung begleitet. Konrad Wenz
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