ZKF-Branchentreff 2025 Was sich im Einzelgenehmigungsverfahren für Aufbauhersteller ändert

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Mit der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind EU-Standards für Sicherheit und Umweltschutz nunmehr auch für die Erteilung der nationalen Einzelbetriebserlaubnis anzuwenden. Die Folgen werden auf dem ZKF-Branchentreff diskutiert.

Geballte Infos für Aufbauhersteller beim ZKF-Branchentreff.(Bild:  Iveco)
Geballte Infos für Aufbauhersteller beim ZKF-Branchentreff.
(Bild: Iveco)

Im Juni 2024 wurde die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht, die bedeutende Anpassungen für das nationale Einzelgenehmigungsverfahren mit sich bringt. Ein zentrales Anliegen dieser Novelle ist die Anpassung an EU-Standards für Sicherheit und Umweltschutz, die nun auch bei der Erteilung nationaler Einzelbetriebserlaubnisse Anwendung finden.

Doch was bedeutet das konkret für Aufbauhersteller? Im Rahmen des Nutzfahrzeug-Symposiums auf dem Branchentreff des Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik am 23. Mai 2025 werden Frank Schneider vom TÜV-Verband und Hermann Jakobs vom TÜV Rheinland die wesentlichen Änderungen vorstellen und deren praktische Auswirkungen auf das Einzelgenehmigungsverfahren erläutern.

ZKF Branchentreff 2025

ZKF-Branchentreff 2025

Der ZKF-Branchentreff am 23. Mai 2025 im Leonardo Hotel Weimar ist die zentrale Veranstaltung für alle Fachleute aus den Bereichen Karosserie, Lack- und Fahrzeugbau. Offen für alle Branchenteilnehmer, bietet dieses Event eine einzigartige Plattform zum Austausch, zur Weiterbildung und zum Netzwerken. Erleben Sie hochkarätige Fachvorträge, spannende Podiumsdiskussionen mit führenden Experten und nutzen Sie die Gelegenheit, sich über innovative Produkte und Zukunftstrends direkt bei den Ausstellern zu informieren.

Kernpunkte des Vortrags sind:

  • Integration von EU-Standards: Wie beeinflusst die Harmonisierung mit europäischen Vorgaben den bisherigen Ablauf der nationalen Einzelgenehmigung?
  • Anforderungen an Aufbauhersteller: Welche neuen Pflichten und Nachweise ergeben sich durch die Anpassung an EU-Regularien?
  • Praktische Umsetzung: Wie können Aufbauhersteller sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?

Diese Änderungen zielen darauf ab, die nationale Gesetzgebung mit den europäischen Vorgaben zu harmonisieren und den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen. Für Aufbauhersteller bedeutet dies, dass etablierte Verfahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Neuerungen zu informieren und Ihre Fragen direkt mit den Experten zu diskutieren.

Datum: 23. Mai 2025

Ort: Nutzfahrzeug-Symposium des ZKF auf dem Branchentreff in Weimar

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