ZKF-Branchentreff 2025 Was bedeuten Fahrzeugausstattungen nach GSR II für die Aufbauhersteller

Von Christian Otto 2 min Lesedauer

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Die Einführung von GSR II und die damit verbundenen Assistenzsysteme haben bei Aufbauherstellern zu wesentlichen Änderungen im Aufbauprozess und teils zu erheblichen Mehraufwänden geführt. Vertreter unterschiedlicher Hersteller geben wichtige Informationen zur Montage, Versetzung und Inbetriebnahme der Systeme.

Die Einführung von GSR II und die damit verbundenen Assistenzsysteme haben bei Aufbauherstellern zu wesentlichen Änderungen im Aufbauprozess und teils zu erheblichen Mehraufwänden geführt. (Bild:  Simon - VCG)
Die Einführung von GSR II und die damit verbundenen Assistenzsysteme haben bei Aufbauherstellern zu wesentlichen Änderungen im Aufbauprozess und teils zu erheblichen Mehraufwänden geführt.
(Bild: Simon - VCG)

Der ZKF-Branchentreff 2025 geht im Rahmen des Nutzfahrzeug-Symposiums auf das Thema „GSR II und die Folgen für Aufbauhersteller“ ein. Hintergrund ist die neue General Safety Regulation (GSR II). Sie stellt Aufbauhersteller vor große Herausforderungen. Mit der werkseitigen Ausstattung von Lkw-Fahrgestellen mit modernen Assistenzsystemen entstehen Mehraufwände in Zusammenhang mit der Aufbaumontage und zusätzliche Kosten, die bereits in der Angebotskalkulation berücksichtigt werden müssen. Doch was genau bedeutet das für die Praxis?

(Bild:  ZKF)
(Bild: ZKF)

Beim Nutzfahrzeug-Symposium am 23. Mai 2025 geben Branchenexperten praxisnahe Einblicke in das Thema:

  • Welche Maßnahmen müssen Aufbauhersteller ergreifen?
  • Wie lassen sich Sensoren und Kamerasysteme anpassen?
  • Was ist bei der Kalibrierung und Parametrierung zu beachten?

Im Programmpunkt „Fahrzeugausstattungen nach GSR II und die erforderlichen Maßnahmen durch den Aufbauhersteller“ sprechen Experten von Iveco Magirus, den Ford-Werken, Mercedes-Benz und Nissan Deutschland über die verbauten Systeme in ihren Fahrzeugen. In diesem Rahmen liefern sie konkrete Lösungen für den Aufbauhersteller.

Was erwartet die Teilnehmer?

  • Radar- und Kamerasysteme richtig versetzen: Sensoren für Abbiegeassistenten und Spurwechselhilfen dürfen nicht verdeckt oder lackiert werden. Eine Montage und Versetzung ist nur nach Hersteller-Vorgaben möglich und erfordert eine anschließende Neuparametrierung.
  • Montageaufwände minimieren: Gerade in der aktuellen Übergangsphase müssen die Ausstattungen der Basisfahrzeuge bereits in der Vorplanung auf deren GSR-Ausstattung genau geprüft werden, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen kennen: Bereits verbaute Sicherheitssysteme dürfen nicht deaktiviert werden – mit wenigen, klar definierten Ausnahmen.

Moderiert wird die 75-minütige Expertenrunde von Claus Evels, ZKF-Vizepräsident, und Dierk Conrad, Geschäftsführer Nutzfahrzeuge des ZKF.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die neuesten Entwicklungen zu informieren, Ihre individuellen Fragen zu stellen und sich auf die neuen Anforderungen optimal vorzubereiten!

Datum: 23. Mai 2025

Ort: Nutzfahrzeug-Symposium des ZKF auf dem Branchentreff in Weimar

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