Nur geringe Investitionen in Ausstattung der Werkstatt
Modul II beinhaltet die Aspekte aus dem PI-Lehrplan, die generell für die Durchführung der Hauptuntersuchung an allen Fahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse) relevant sind. Diese sind für jeden Meister, der künftig die HU durchführen will, verpflichtend.
Gleiches gilt für die Inhalte von Modul III, die in die Fahrzeugklassen Pkw und Nutzfahrzeuge unterteilt sind. Die beiden Teilmodule setzen sich jeweils aus PI-Lehrplaninhalten zusammen, die speziell zur Durchführung der Hauptuntersuchung an Pkw beziehungsweise an Nutzfahrzeugen relevant sind. Bei dem Modul III für Nutzfahrzeuge wird eine bereits absolvierte und noch gültige SP-Schulung berücksichtigt.
Die Aufteilung ermöglicht eine Spezialisierung und Vertiefung des Lernstoffes in den noch zu erarbeitenden Bereichen. Insgesamt veranschlagen die Experten des Kfz-Gewerbes rund zwei Monate für die Zusatzqualifizierung mit den Modulen II und III.
Neben dem Know-how der Meister ist auch eine entsprechende Ausstattung der Werkstätten für die Sicherung der Qualität entscheidend. Ist ein Betrieb bereits als Prüfstützpunkt anerkannt, ist die wesentliche Ausstattung bereits vorhanden. Lediglich die Prüf- und Messgeräte, die heute in der Regel Prüfingenieure mitführen, müssen die Betriebe anschaffen. Dazu können zum Beispiel Schallpegel- und Fußkraftmessgerät gehören.
Das von der gesamten Verbandsorganisation mitgetragene Konzept zur Meister-HU stellen Experten des Kfz-Gewerbes Anfang März 2013 beim Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) vor. Stimmt das Gremium, das sich aus Vertretern der Bundes- und den Länderverkehrsministerien zusammensetzt, grundsätzlich zu, erarbeiten Experten von ZDK und Landesverbänden alle weiteren Einzelheiten und einen Vorschlag zur Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
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