i-Kfz
Die Onlinezulassung durch Händler kommt 2023
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Ab Mai kommenden Jahres sollen Automobilhändler die Fahrzeuge von Käufern selbst online zulassen können. Nach den Beschlüssen der jüngsten Verkehrsministerkonferenz ist das Thema i-Kfz ein gutes Stück vorangekommen.
Über die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz Anfang Mai 2022 informierte Ulrich Dilchert, Geschäftsführer der ZDK-Rechtsabteilung, die ZDK-Mitglieder. Im Vorfeld der Konferenz hatte es Irritationen bezüglich des weiteren Vorgehens der Landesverkehrsminister bei der Umsetzung der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz) gegeben. Die nun einstimmig gefassten Beschlüsse würden dem Vorhaben jetzt aber „deutlichen Rückenwind“ geben, kommentierte Dilchert.
Schon ab Mai 2023 soll es danach möglich werden, dass auch Autohäuser die Fahrzeuge ihrer Kunden selbst online zulassen können. Der vor einem Jahr eingeschlagene Weg, eine zentrale Großkundenschnittstelle zu etablieren, soll laut Beschluss der Landesverkehrsminister weiter verfolgt werden. Die Portale der kommunalen Zulassungsstellen sollen dabei miteinbezogen werden.
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