Diesel-Skandal: Klagen gegen Händler rollen an

Autor / Redakteur: Andreas Grimm / Andreas Grimm

Bisher richteten sich Klagedrohungen wegen des Diesel-Skandals gegen den Hersteller. Jetzt müssen auch Autohäuser vor Gericht. Die Händler würden immer mehr zu Opfern, klagt ein Branchenanwalt.

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(Foto: VW)

Im Ruhrgebiet verklagen zwei Halter von VW-Fahrzeugen mit dem EA-189-Motor ihre Fahrzeughändler im Rahmen der Sachmangelhaftung wegen des Schadstoffausstoßes, der nicht den Verkaufsangaben entspricht. Das berichtet der „WDR“ auf seiner Nachrichtenseite.

Branchenanwalt Christian Genzow weiß zudem von weiteren Klagen gegen VW- und Audi-Händler. In den dem Anwalt bekannt gewordenen Fällen seien vom Konzern herausgegebenen Formulare vorab verwandt worden. Diese erweckten häufig den Eindruck, die Kunden vertrösten zu wollen. Kunden hätten darauf vielfach äußerst verärgert reagiert, berichtet Genzow. Vor allem unterblieben häufig zeitnahe Antworten trotz Fristsetzung durch den Kunden.

Die vom WDR aufgegriffenen Fälle scheinen in eine ähnliche Richtung zu gehen. Die Käufer nehmen ihre Händler im Rahmen der Sachmangelhaftung in Anspruch, da die Autos vor weniger als zwei Jahren gekauft worden waren. Zumindest in einem Fall hatte der Kläger durch Eigenrecherche herausgefunden, dass sein Auto von den Manipulationen betroffen ist. „Er war sehr erbost, dass ich das Autohaus nicht direkt informiert hat“, zitiert der Sender den Anwalt des Klägers.

Auf die Sachlage angesprochen, antwortete das Autohaus zwar. Jedoch wieder nicht zur Zufriedenheit des Kunden. Man werde sich wegen der Beseitigung des Mangels, sprich der Einhaltung der Abgaswerte, „zeitnah“ bei ihm melden. Diesem Angebot widersprach allerdings aus Kundensicht die Aussage des Herstellers, dass die Entwicklung und Produktion der notwendigen Software und Bauteile „längere Zeit“ in Anspruch nehmen würde.

Deshalb bestand der Kunde nun auf einer Nachlieferung. Er habe dem Autohaus angeboten, ein neues Fahrzeug zu kaufen und das bemängelte Fahrzeug unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurückzugeben. Das Autohaus ging darauf innerhalb der gesetzten Frist jedoch nicht ein, weshalb der Kunde vom Kaufvertrag zurücktrat. Das wiederum wollte das Autohaus nicht akzeptieren, weshalb der Streit nun vor dem Landgericht Bochum verhandelt wird.

Autohäuser werden zu Opfern

Der geschilderte Fall zeigt Genzow zufolge, dass die VW/Audi-Vertragspartner gleichermaßen Opfer sind. Die bisherige Freistellungserklärung des Konzerns, für Folgen aus den Diesel-Manipulationen aufzukommen, sieht er in diesem Zusammenhang als unzureichend an. „Sie ist nicht konkret genug und enthält nicht transparente Vorbehalte.“ Der WDR-Bericht lässt ihn „in den nächsten Wochen eine erhebliche Ausweitung der Klagen von Kunden erwarten“.

Bisher hatten sich VW-Kunden und ihre Anwälte ihre Forderungen vor allem gegen den Konzern gerichtet. So läuft etwa ein Verfahren am Landgericht Freiburg, in dem ein VW-Käufer aufgrund der Täuschungen von VW Schadensersatz begehrt. Dort hatte die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits Anfang Oktober angekündigt, gegen den Autobauer „notfalls auch gerichtlich“ vorzugehen.

Eine andere Kanzlei, KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen mit Sitz in Bremen, hatte schon im November 2015 in einer Pressemitteilung auf das juristische Dilemma der Händler hingewiesen: „VW-Händler sind in dem Skandal genauso Opfer wie die VW Kunden. Sie wussten nichts von den Manipulationen, sind aufgrund der Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag aber Anspruchsgegner für VW-Besitzer“.

Die damalige Schlussfolgerung von KWAG: Volkswagen müsse eine befreiende Schuldübernahme erklären. Damit könnten sich dann alle betroffenen Kunden direkt an den Konzern wenden und die Händler würden nicht auch noch für den Betrug des Herstellers bestraft.

Am Donnerstag hat zudem die Düsseldorfer Fachkanzlei MSC Rechtsanwälte zudem die zehnte Klage am Landgericht Braunschweig eingereicht und damit die Voraussetzung für die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG geschaffen. Ziel der Klagen ist ein Schadenersatz für VW-Aktionäre.

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