ZDK zum Straßenverkehrsgesetz: Digitalisierung fair und praxisnah voranbringen

Von Nik Luhmann 2 min Lesedauer

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Der ZDK begrüßt den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes als wichtigen Schritt hin zu einem digitalen Straßenverkehrsrecht. Entscheidend sei jedoch die Umsetzung.

ZDK-Präsident Thomas Peckruhn (Bild:  ProMotor)
ZDK-Präsident Thomas Peckruhn
(Bild: ProMotor)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes als wichtigen Schritt hin zu einem digitalen Straßenverkehrsrecht. Entscheidend sei jedoch, dass die geplanten Regelungen praxistauglich, verhältnismäßig und fair umgesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Die Digitalisierung von Fahrerlaubnis- und Fahrzeugpapieren biete erhebliche Chancen zur Entlastung von Bürgern, Betrieben und Verwaltung. Der Gesetzentwurf schaffe eine umfassende rechtliche Grundlage, auf deren Basis Datensicherheit, Datenschutz und Rechtssicherheit gewährleistet seien. Beim digitalen Führerschein sei eine schrittweise Einführung erforderlich, da zentrale Fragen beispielsweise zur EU-weiten Kompatibilität, zur technischen Kontrolle sowie zur Integration in Flottensysteme bislang ungeklärt seien.

Der ZDK begrüßt den geplanten digitalen Zugang zu Übereinstimmungsbescheinigungen und Rückrufinformationen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, da dieser mehr Transparenz schaffe, den Verbraucherschutz stärke und die Arbeit des Kfz-Gewerbes erleichtere.

„Die Digitalisierung im Straßenverkehr darf kein Selbstzweck sein, sondern muss den Alltag für Autofahrerinnen und Autofahrer, Betriebe und Behörden spürbar erleichtern“, sagte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am vergangenen Freitag im Bundestag. „Entscheidend ist, dass neue digitale Lösungen Vertrauen schaffen und nicht zusätzliche Bürokratie oder Rechtsunsicherheit erzeugen.“

Die digitale Parkraumkontrolle stärkt nach Ansicht des ZDK vor allem die Effizienz und Durchsetzung der Kontrolle. Positiv sei zudem, dass der Gesetzentwurf bereits klare Schutzstandards wie Zweckbindung und Datenschutz festschreibe. Entscheidend werde sein, dass diese Standards vor Ort konsequent umgesetzt werden und die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben – insbesondere auch bei digitalen Kontrollen gegen regelwidriges Halten und Parken.

„Wenn Parkraumkontrollen durch Digitalisierung schneller und günstiger werden, müssen auch die Autofahrerinnen und Autofahrer davon profitieren. Wenn Kommunen durch Digitalisierung spürbar Kosten sparen, erwarten wir, dass Bürgerinnen und Bürger davon profitieren – etwa über attraktive und transparente Gebührenmodelle. Digitalisierung darf kein Instrument zur Einnahmenmaximierung auf Kosten der Autofahrer sein“, betonte Peckruhn.

Zugleich spricht sich der ZDK für die geplante Flexibilisierung des Anwohnerparkens aus und begrüßt, dass damit ausdrücklich auch ortsansässige Betriebe und das anliegende Handwerk berücksichtigt werden können. „Handwerks- und Servicebetriebe sind auf kurze Wege angewiesen. Ohne erreichbare Parkmöglichkeiten vor Ort leidet die Versorgung in den Städten“, so Peckruhn.

Die Aktualisierung der Begrifflichkeiten zum automatisierten Fahren sei notwendig, um nationale Regelungen an internationale Standards anzupassen und Rechtsklarheit zu schaffen. Ebenso begrüßt der ZDK ein konsequentes Vorgehen gegen den sogenannten Punktehandel. Die Umgehung des Fahreignungs-Bewertungssystems untergrabe die Verkehrssicherheit und das Vertrauen in staatliche Sanktionen.

„Der Gesetzentwurf setzt wichtige Akzente für die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts. Entscheidend ist, dass Digitalisierung, Ordnungspolitik und Verkehrssicherheit ausgewogen zusammengeführt werden – im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wirtschaft und Handwerk“, so Peckruhn.

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