Wettbewerbsrecht Auch einst freie Fotos können Urheberrechte verletzen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel löst Dr. Axel Koblitz als Vorsitzender der ZLW ab. Weitere Themen der Mitgliederversammlung waren Informationen über Abmahnaktionen und neue Rechtsprechungen.

Der neue ZLW-Vorstand mit Geschäftsführer: (v. l.) Michael Kraft, Ulrich Dilchert, Johann Gesthuysen, Michael Ziegler und Hans Werner Norren(Bild:  Zietz)
Der neue ZLW-Vorstand mit Geschäftsführer: (v. l.) Michael Kraft, Ulrich Dilchert, Johann Gesthuysen, Michael Ziegler und Hans Werner Norren
(Bild: Zietz)

Dr. Kurt-Christian Scheel ist neuer Vorsitzender der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW). Auf der Jahresversammlung Mitte Juni in Düsseldorf sprachen sich die Mitglieder bei den turnusgemäßen Wahlen für den Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) als Nachfolger von Dr. Axel Koblitz aus.

Zuvor legte Geschäftsführer Ulrich Dilchert den Tätigkeitsbericht der ZLW vor. Abmahnaktionen und neueste Rechtsentscheidungen gehören zum Tagesgeschäft der ZLW. Zuvor hatte die ZLW 2023 ihre Mitglieder mit zahlreichen Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen informiert.

Schwerpunkte dabei waren rechtliche Hinweise über Bewertungen von Mitbewerbern im Internet, die Warnung vor Abmahnungen durch die Nutzung von Google-Fonts, die neue Pkw-En-VKV und die Werbung mithilfe elektronischer Post. Bei Letzterem wies die ZLW ihre Mitglieder darauf hin, dass es der Einwilligung der Kunden für Werbung per elektronischer Post auch für Werbung via Social Media bedarf.

Kundeneinverständnis auch für Werbung auf Facebook & Co.

Auch die Folgen der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Nutzung von Bildern aus dem Netz war Thema. So warnte die ZLW ihre Mitglieder, Fotos aus dem Internet, auch wenn sie ursprünglich frei verfügbar waren, nicht ungeprüft auf den eigenen Seiten zu verwenden. Denn zu einer Urheberrechtsverletzung kommt es auch dann, wenn beispielsweise die ursprüngliche Freigabe des Urhebers wegen vereinbarten Zeitablaufs wegfällt.

„Insgesamt zeigten die vielen Anfragen der Mitglieder, dass in vielen Bereichen des Wettbewerbsrechts noch erhebliche Unsicherheiten bestanden, bei der die ZLW für Klarheit sorgen konnte“, fasst Dilchert zusammen. Ziel der ZLW sei es, vermeidbare Fehler der Betriebe zu verhindern bzw. frühzeitig rechtliche Maßnahmen zur ergreifen, um diese zu warnen.

Zum neuen Vorstand der ZLW gehören: Dr. Kurt-Christian Scheel (Vorsitzender), erster stellvertretender Vorsitzender Johann Gesthuysen, Schatzmeister Michael Kraft, Schriftführer Michael Ziegler und zweiter Vorsitzender Hans Werner Norren. Geschäftsführer ist der ZDK-Jurist Ulrich Dilchert. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

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