Hauptuntersuchung
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Der „Digitale-Untersuchungs-Bericht“ (DUB) ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten. Doch gut gedacht ist bekanntlich nicht gleich gut gemacht. Oder anders gesagt: Noch ist der jüngste Digital-Klimmzug des Bundes ziemlich sinnfrei.
Welcher Musiker oder Song-Schreiber es erfunden hat, das „Dubdidu“ bzw. „Dubidu“? Gute Frage! Die Antwort muss ich Ihnen leider schuldig bleiben. Fakt aber ist: Die bekannte Silbenreihung wählt man stets, wenn es darum geht, leicht beschwingt gute Laune zu transportieren. Genau das, oder sagen wir eine angenehme Erleichterung, soll auch ein Produkt bringen, das Vater Staat in Sachen Digitalisierung und Automobil nun zum 25.11.2025 umgesetzt hat (eigentliches Startdatum: 16.9.2025 ). Es hört auf den Namen Digitaler Untersuchungsbericht, kurz DUB, und ist eine weitere Strophe auf dem Weg zur vollständig digitalen Erfassung und Verarbeitung von Fahrzeugdaten und deren entsprechendem Nachweis hierzulande bzw. europaweit.
Und so kündigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Erfinder bzw. Inverkehrbringer des DUB, sonst um extreme Sachlichkeit bemüht, diesen ziemlich emotional als „innovative Lösung“ an. Doch was auf den ersten Blick nach einem „tollen Song“ klingt, entpuppt sich nach kurzem Hinsehen (-/hören) als mäßiges Unterhaltungsgesäusel. Dabei ist das Ziel, das hinter dem DUB steckt, ein hehres; nämlich den bekannten analogen Untersuchungsbericht eines Tages überflüssig zu machen. Bei mehr als 30 Millionen Hauptuntersuchungen sind das, bei je einem HU- und AU-Ausdruck, über 60 Millionen Blatt Papier, die man sich und der Umwelt erspart – zum einen.
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