Berufung abgewiesen Umwelthilfe verliert wieder Prozess gegen BMW

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Vom Oberlandesgericht München bekommt die DUH bei ihrer groß angelegten Klimaklage keinerlei Rückendeckung: „BMW hält sich an die Gesetze.“

Das Oberlandesgericht in München ist eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten.(Bild:  München - Oberlandesgericht /Fred Romero / CC BY-SA 2.0)
Das Oberlandesgericht in München ist eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten.

Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit seiner Klimaklage gegen den Autobauer BMW auch in der zweiten Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung in der vergangenen Woche als unbegründet ab.

Der Verein wollte mit seiner Klage erzwingen, dass der Münchner Hersteller den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass BMW seine Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ergebe sich kein Anhaltspunkt, dass die Gesetze Grundrechte im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels nicht ausreichend schützen würden. Und BMW „hält sich an diese Gesetze“.

Resch will hoch zum BGH

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte sofort Revision beim Bundesgerichtshof an. Die DUH und Greenpeace waren mit ähnlichen Klagen gegen Volkswagen, Mercedes und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten ebenfalls erfolglos.

BMW sieht sich durch das OLG-Urteil bestätigt. Wie Klimaschutz erfolgen muss, entscheide der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.

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