Gesetzesänderung Elektroautos länger von der Kfz-Steuer befreit

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E-Autos werden steuerlich länger gefördert. Nach dem Bundestag passiert eine Gesetzesänderung auch die Länderkammer.

(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundesrat gab grünes Licht für eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen.

Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit - allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035.

Befreiung könnte mehrere hundert Millionen Euro kosten

Bisher galt: Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie ab der Erstzulassung keine Kfz-Steuern zahlen - befristet war dies bis Ende 2030. Ohne den Beschluss von Bundesrat und zuvor Bundestag wäre die Steuerbefreiung für neu zugelassene E-Autos also zum Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Wer erst zum Ende der Frist 2030 umsteigt, genießt nur noch eine fünfjährige Steuerfreiheit. Dem Bund entstehen in den kommenden Jahren Steuermindereinnahmen von bis zu mehreren hundert Millionen Euro.

Elektromobilität soll eine wichtige Rolle dabei spielen, um Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Zwar steigen die Neuzulassungen von E-Autos. Dies reicht bisher aber nicht aus, um Vorgaben zum CO2-Ausstoß zu erreichen.

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