Elstam kommt 2013 schrittweise
Das Finanzministerium will das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren schrittweise einführen. Anfang des nächsten Jahres soll es losgehen.

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (Elstam) kommt zum 1. Januar 2013. Für das gesamte Jahr sei eine Übergangsfrist vom papiergebundenen zum elektronischen Verfahren geplant, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Dadurch soll eine reibungslose Einführung ermöglicht werden.
Mit dem neuen Verfahren verbindet das Handwerk große Hoffnungen, entsprechend begrüßt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Pläne des Finanzministeriums: „Mittelfristig erwarten wir durch das neue elektronische Abzugsverfahren Elstam spürbare bürokratische Erleichterungen für die Betriebe“, betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Mit Elstam will die Bundesregierung das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen. Betroffen sind zwei Millionen Arbeitgeber sowie über 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sobald Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzen, können sie die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Elstam ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z. B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden dann nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.
„Der einmalige Umstellungsaufwand muss so gering wie möglich gehalten werden“, fordert Schwannecke. Hierzu will der ZDH Gespräche mit den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern. „Gemeinsam wollen wir die Betriebe und ihre Arbeitnehmer rechtzeitig über das neue Verfahren informieren.“ Als Beispiel nannte der ZDH-Generalsekretär die Notwendigkeit, bereits ab dem 1. Oktober 2012 alle Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beim zuständigen Finanzamt neu eintragen zu lassen, die ab 2013 berücksichtigt werden sollen.
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