Im Brennpunkt Emojis im Geschäftsverkehr: Der Streit ist vorprogrammiert

Von Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Köln 2 min Lesedauer

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Wenn Emojis in der geschäftlichen Korrespondenz verwendet werden, kann dem Smiley schnell das Lachen vergehen. Das zeigt ein Fall des OLG München, bei dem es für den Händler nicht gut ausging.

Die Verwendung von Emojis in der geschäftlichen Korrespondenz ist nicht rechtssicher. Da kann die Stimmung schnell kippen.(Bild:  fotogestoeber - stock.adobe.com)
Die Verwendung von Emojis in der geschäftlichen Korrespondenz ist nicht rechtssicher. Da kann die Stimmung schnell kippen.
(Bild: fotogestoeber - stock.adobe.com)

Auf Social-Media-Kanälen bringen Emoticons oder Emojis Gefühlslagen zum Ausdruck. Das findet zwar hauptsächlich in der privaten Kommunikation statt. Aber mit dem Einzug von Whatsapp, Facebook & Co. in den geschäftlichen Bereich werden sie auch dort zunehmend verwendet. Da der Bedeutungsgehalt von Emoticons und Emojis nicht immer eindeutig ist, entsteht schnell Streit darüber, ob durch das verwendete Symbol ein rechtlich verbindlicher Erklärungswille zum Ausdruck gebracht werden sollte. Immer häufiger müssen Gerichte entscheiden, welche rechtliche Bedeutung solchen Symbolen beizumessen ist.

Vor dem OLG München (Urteil vom 11.11.2024, Az.: 19 U 200/24) ging es um den Kauf eines neuen Ferrari bei einem Autohändler. Nachdem der Händler per Whatsapp mitgeteilt hatte, dass sich die Lieferung des Ferrari verzögert, antwortete der Käufer mit „Ups“ und einem „Grimasse-schneidendes Gesicht“-Emoji. Die Parteien stritten darüber, ob sich aus dem Chatverlauf eine einvernehmliche Lieferverlängerung ergeben habe. Der Käufer vertrat die Ansicht, dass er einer Lieferverzögerung nicht zugestimmt habe und trat vom Vertrag zurück. Das OLG hat versucht, mithilfe eines Emoji-Lexikons zu analysieren, wie die Äußerungen des Käufers zu verstehen seien. Im Ergebnis gab es dem Käufer Recht, weil er mit den von ihm verwendeten Emoji keine Zustimmung zu einer Lieferverlängerung signalisiert habe.