Das überraschend schnelle Ende der Kaufprämie für Elektroautos hat für Unmut bei Kunden und Händlern gesorgt. Viele Autohersteller kündigten jetzt an, die staatliche Kaufprämie zunächst noch zu übernehmen. Die Konditionen sind jedoch unterschiedlich.
Die staatliche E-Auto-Förderung endete sehr plötzlich.
(Bild: Seyerlein/»kfz-betrieb«)
Nach dem überraschend schnellen Stopp des Umweltbonus schauen einige E-Auto-Käufer in die Röhre. Wer sein bestelltes Fahrzeug bis zum vergangenen Wochenende nicht zugelassen hatte, kann die Prämie nicht mehr beantragen. Einige Hersteller springen jetzt ein und zahlen die staatliche Prämie zumindest in diesem Jahr noch aus eigener Tasche. Manche gehen sogar darüber hinaus.
Stellantis: Reduzierter Bonus bis Ende Februar 2024
So garantiert Stellantis den gesamten Umweltbonus für Privatkunden, die ihr Elektroauto noch bis zum Jahresende zulassen. Das Angebot gilt laut einer Mitteilung für die Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, Fiat, Jeep, Opel und Peugeot. Voraussetzung sei, dass die Fahrzeuge nach den bisherigen Richtlinien förderungsfähig gewesen seien. Für bereits bestehende Privatkunden-Bestellungen, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden, übernimmt Stellantis für berechtigte Fahrzeuge den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geplanten reduzierten Umweltbonus. Er wird den Angaben zufolge in der jeweiligen Höhe als zusätzlicher Nachlass gewährt. Dabei trägt der Hersteller in diesem Jahr 80 Prozent des bisherigen staatlichen Anteils von 4.500 Euro. 20 Prozent müssen die Händler übernehmen. Dieselben Prozentsätze gelten auch für die Übernahme des dann auf 3.000 Euro reduzierten staatlichen Anteils bis Februar 2024. Das geht aus einem Schreiben von Stellantis an die Händler hervor, das »kfz-betrieb« vorliegt.
Mercedes zahlt Herstelleranteil auch 2024
Mercedes-Benz will für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. und dem 31. Dezember 2023 geliefert und zugelassen werden, ebenfalls zusätzlich zum Herstelleranteil auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus übernehmen. Wie der Autobauer am Montagabend mitteilte, zahlt er für Fahrzeuge, die 2024 ausgeliefert werden, außerdem den Herstelleranteil auf Basis der für 2024 ursprünglich vorgesehenen Förderhöhe. Das gilt den Angaben zufolge auch für Aufträge, die ab dem 1. Januar 2024 eingehen.
Smart gleicht reduzierte Prämie auch 2024 aus
Für Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt auch Smart die zuletzt gültige volle Förderung. Dieser Ausgleich werde als zusätzlicher Nachlass gewährt, teilte der Hersteller mit. Privatkunden, die bis zum 31. Dezember 2023 einen Smart #1 oder Smart #3 bestellen oder bereits bestellt haben und deren Zulassung 2024 ansteht, gleicht Smart den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus.
Seat garantiert Bonus bis Ende 2023
Seat Deutschland übernimmt zusätzlich zum Herstelleranteil laut einer Mitteilung den staatlichen Anteil der Umweltprämie für alle Privatkunden, die bis zum 18. Dezember 2023 einen Cupra Born bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben. Wird das Auto noch 2023 ausgeliefert und zugelassen, ist es möglich, eine Förderung von insgesamt bis zu 6.750 Euro zu erhalten. Erfolgen Auslieferung und Zulassung im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Seat eine Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro.
Skoda-Garantie gilt bis 11. Januar 2024
Skoda Auto Deutschland garantiert Privatkunden den staatlichen Anteil des Umweltbonus in kompletter Höhe von bis zu 4.500 Euro, sofern das bis zum 15. Dezember 2023 bestellte Elektrofahrzeug über ein bestätigtes Lieferdatum bis 10. Januar 2024 verfügt, es nach den bisher gültigen Regelungen des BAFA förderfähig ist und bis zum 31. Dezember 2023 in Deutschland neu zugelassen wird. Voraussetzung sei auch, dass die aktuelle Entscheidung des zuständigen Ministeriums weiter bestehen bleibe, heißt es in einer Mitteilung des Importeurs. Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro gemeinsam von Skoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.
Toyota: Prämie auch nach dem 1. Januar
Alle Kunden, die ein förderungsfähiges Elektrofahrzeug bestellt haben, erhalten von Toyota und Lexus eine Prämie von bis zu 6.750 Euro abhängig vom Nettolistenpreis, entsprechend den bisherigen Regelungen der staatlichen Förderung. Darüber hinaus bieten Toyota und Lexus allen Kunden, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein Elektrofahrzeug aus dem verfügbaren Bestand kaufen, die Prämie an. Auch bei einer Zulassung nach dem 1. Januar 2024 wird diese Prämie gewährt.
Stand: 08.12.2025
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MG zahlt volle Prämie bis 15. Januar
MG Motor übernimmt einer Pressemitteilung zufolge für Zulassungen bis 15. Januar 2024 die volle Förderung inklusive Herstelleranteil und staatlichem Anteil. Danach zahlt das chinesische Fabrikat den Angaben zufolge einen Bonus in Höhe des vollen Herstelleranteils plus des eigentlich ab 2024 geplanten reduzierten staatlichen Anteils von 3.000 Euro brutto.
Subaru zahlt volle Prämie bis Februar 2024
Auch Käufer des Subaru Solterra können aufatmen. Das japanische Fabrikat verlängert den Umweltbonus für Privatkunden. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen und das Fahrzeug bis zum 29. Februar 2024 zugelassen wird. Dann gibt es die volle Prämie.
Volkswagen zahlt auch noch im ersten Quartal 2024 eine Prämie
Für alle förderfähigen Volkswagen ID-Modelle, die Privatkunden bis zum 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht zugelassen haben, kompensiert Volkswagen – zusätzlich zum Herstelleranteil – auch den Bundesanteil. Wie der Autobauer mitteilte, erhalten Kunden für Fahrzeuge, die in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.
Hyundai übernimmt Förderung noch im ersten Quartal 2024
Bei Hyundai gelten folgende Regelungen: Kunden eines Kona Elektro sowie der Modelle Ioniq 5 und Ioniq 6 mit Kauf- oder Leasingvertrag bis einschließlich 16. Dezember 2023 und Erstzulassung auf den Endkunden bis 31. Dezember 2023 erhalten die bisherige staatliche Prämie von 4.500 Euro brutto. E-Auto-Käufern mit Kaufvertrag bis einschließlich 16. Dezember 2023 und Erstzulassung im ersten Quartal 2024 sichert Hyundai die Übernahme von 3.000 Euro brutto als Umweltbonus zu. Der in den bisherigen Regelungen geltende Herstelleranteil kommt noch dazu.
Kia: Im November ausgesprochene Garantie gilt weiter
Bereits Ende November hatte Kia den Umweltbonus für alle privaten Bestellungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, garantiert. Jetzt verlängerte der Importeur diese Garantie bis zum 31. März 2024. Laut einer Pressemitteilung gelten folgende Voraussetzungen: Privatkunden, die bis zu diesem Termin verbindlich einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder ab 1. Januar 2024 einen E-Soul aus dem verfügbaren Fahrzeugbestand kaufen, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Konditionen. Ausschlaggebend ist dabei allein das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin. Wird das Fahrzeug noch in diesem Jahr gekauft, beträgt der Kia-Umweltbonus bei Neuwagen mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro entsprechend der bisherigen Fördersumme 6.750 Euro, bei einem Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro liegt sie bei 4.500 Euro. Beim Kauf im ersten Quartal 2024 gewähren die teilnehmenden Kia-Händler – wie ursprünglich mit der staatlichen Förderung vorgesehen – beim Kauf der genannten Modelle einen Umweltbonus von 4.500 Euro.
Mazda übernimmt Prämie bis 31. März 2024
Mazda garantiert für alle bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossene Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektrofahrzeug erst nach dem 17. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024 neu zugelassen wird. Das gilt für nach den bisherigen BAFA-Regeln bonusberechtigte Fahrzeuge, wie der Hersteller mitteilte. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Mazda in Form einer Kulanzregelung den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus in voller Höhe von 4.500 Euro und wie bisher gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.677,50 Euro brutto, in Summe also 7.177,50 Euro. Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 gewährt die Kulanzregelung von Mazda den ursprünglich geplanten und jetzt wegfallenden staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro sowie gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil von 1.785 Euro brutto, was sich für die Kunden auf 4.785 Euro addiert.
Nio kompensiert nur bei Fahrzeugen mit Mietbatterie
Nio gewährt einen Nachlass für alle Bestellungen von Bestandsfahrzeugen mit gemieteter Batterie (Battery-as-a-Service), die bis 31. Dezember 2023 erfolgen. Allerdings müssen die betreffenden Autos bis 31. Januar 2024 zugelassen sein. Käufer erhalten dann 4.500 Euro netto, die sich aus 1.500 Euro Herstelleranteil sowie 3.000 Euro Kompensation des ursprünglich ab 2024 geplanten Bundesanteils zusammensetzen.
Renault und Dacia übernehmen Staatsanteil bis März 2024
Renault garantiert privaten Käufern von bonusberechtigten Fahrzeugen, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 zugelassen werden, den vollen ursprünglich staatlichen Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro. Autos, die zwischen dem 1. Januar und 31. März 2024 zugelassen werden, erhalten den reduzierten Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro. Voraussetzung ist, das die Autos bis zum 17. Dezember bestellt wurden. Unter den gleichen Bedingungen kompensiert auch Dacia den wegfallenden staatlichen Umweltbonus für Käufer eines Dacia Spring.