Sieben Jahre nach Auffliegen des Abgasskandals hat VW Hunderttausende Betroffene außergerichtlich entschädigt. Fast 30.000 Sammelkläger, Mandanten des Rechtsdienstleisters Myright, warten allerdings bis heute. Die Fronten scheinen verhärtet.
2015 kam ans Licht, dass VW illegale Abgastechnik in viele Diesel-Autos eingesetzt hat.
(Bild: Volkswagen)
Im Abgasskandal haben Hunderttausende Geld von VW bekommen. Rund 28.000 Diesel-Kläger warten aber bis heute vergeblich. Sie haben ihre Forderungen vor Jahren an den Rechtsdienstleister Myright für dessen Sammelklagen abgetreten, aber die Verfahren schleppen sich dahin. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni hätte vielleicht den Durchbruch bedeuten können.
Laut Volkswagen wird es trotzdem keine schnelle Lösung geben. „Es kann noch einige Jahre dauern, bis es in den großen Sammelklagen zu einer Entscheidung kommt“, teilte der Konzern auf Anfrage mit.
Rückblick: 2016, als immer mehr Details über eine illegale Abgastechnik in Millionen Diesel-Autos ans Licht kommen, ist völlig offen, ob Betroffenen in Deutschland Schadenersatz zusteht. „Myright soll die zentrale Plattform für den Zugang zu Recht und Gerechtigkeit werden“, versprechen die Gründer auf ihrer Internetseite. Denn: „Welcher Verbraucher kann es mit Weltkonzernen wie VW aufnehmen?“
Erste Sammelklage 2017 eingereicht
Myright will vor allem Menschen ansprechen, die keine Rechtsschutzversicherung haben und niemals allein vor Gericht ziehen würden. Das Start-up lässt sich online die Forderungen abtreten. Bei Erfolg wird eine Provision von 35 Prozent fällig. Scheitert die Klage, müssen die Kunden nichts bezahlen. Myright wiederum bekommt das Geld für die Verfahren von einem Prozessfinanzierer, ebenfalls gegen Provision.
Echte Sammelklagen wie in den USA kennt das deutsche Rechtssystem nicht. Die Zivilprozessordnung sieht aber vor, dass mehrere Ansprüche gegen denselben Beklagten in einer Klage verbunden werden können. Im November 2017 reicht Myright die erste Sammelklage am Landgericht Braunschweig ein.
Es folgen sieben weitere Sammelklagen auch an anderen Landgerichten, für insgesamt rund 28.000 Diesel-Besitzer aus Deutschland. Myright setzt auch darauf, dass ein Kläger in einem Musterfall Schadenersatz zugesprochen bekommt und sich VW dann vielleicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereiterklärt.
Bearbeitung der Klagen zieht sich
Aber dazu kommt es nicht. VW zweifelt grundsätzlich an, dass sich Myright die Forderungen überhaupt wirksam abtreten lassen durfte. Und die Bearbeitung der Klagen zieht sich. Über die erste eingereichte Sammelklage wurde in Braunschweig bis heute nicht verhandelt.
Gleichzeitig kommt 2020 in die Aufarbeitung des Dieselskandals plötzlich Bewegung. Ende Februar endet die zwischenzeitlich von der Politik ermöglichte Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW mit einem Vergleich. Über alle Konzernmarken hinweg profitieren etwa 244.000 Menschen, die zwischen 1.350 und 6.257 Euro bekommen. Im Mai spricht der BGH sein erstes und wichtigstes Urteil.
Die obersten Zivilrichter stellen fest, dass VW Millionen Autokäufer hinters Licht geführt hat und Betroffenen grundsätzlich Schadenersatz schuldet. In der Folge einigt sich Volkswagen bis Ende 2021 mit weiteren mehr als 40.000 Einzelklägern. Nur zwischen Myright und VW sind die Fronten verhärtet. „Die Verteidigungsbereitschaft ist extrem hoch, weil es für Volkswagen um viel geht“, mutmaßt Myright-Geschäftsführer Sven Bode.
Geschäftsmodell von Myright erlaubt
Seit wenigen Wochen kann das junge Unternehmen seine Forderungen auf ein höchstrichterliches Urteil stützen: Am 13. Juni entscheidet der Dieselsenat des BGH, dass eine Myright-Klage für ungefähr 2.000 Schweizer VW-Kunden zulässig ist. Bei der Verkündung gehen die Richter nicht ausdrücklich auf die deutschen Klagen ein. Aber inzwischen ist das schriftliche Urteil veröffentlicht.
Darin steht schwarz auf weiß, dass das Geschäftsmodell von Myright „unzweifelhaft“ erlaubt ist. Den Richtern zufolge ist das eigentlich schon seit einem Urteil der Kollegen vom II. Zivilsenat aus dem Juli 2021 klar. Damals ging es um die Insolvenz von Air Berlin, ein Dienstleister forderte für sieben Kunden das Geld für bereits bezahlte Flüge zurück. Laut Dieselsenat gilt für die „massenhafte Bündelung“ von Ansprüchen, wie sie Myright betreibt, nichts anderes.
Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, „dass durch die Klägerin in erheblichem Umfang von vornherein unberechtigte Klageverfahren eingeleitet werden“. Für die Betroffenen des Abgasskandals sehen die BGH-Richter sogar „erhebliche Vorteile“: Die Einschaltung von Myright habe „zu einer erheblichen Verbesserung der Verhandlungsposition der einzelnen Auftraggeber“ gegenüber VW geführt, „da erst durch die Bündelung der Ansprüche von mehreren tausend Anspruchstellern ein wirtschaftliches Gleichgewicht erzielt wurde“.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
VW-Rechtsvorstand Manfred Döss zeigte sich Ende Juni in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) „sehr überrascht von dem Urteil“. Zum Vorgehen nach der genauen Analyse sagte er: „Wenn es wahrscheinlich ist, dass im weiteren Verfahren den Kunden ein entsprechender Schadenersatz zugesprochen wird, werden wir eine entsprechende Zahlung an die Kläger analog der Vergangenheit schon vorab vornehmen.“
Das scheint inzwischen vom Tisch. „Myright müsste zunächst eine verlässliche tatsächliche Grundlage für etwaige wirtschaftliche Einigungen schaffen“, heißt es nun von VW. „Eine solche verlässliche Grundlage liegt derzeit nicht vor.“ Der Sachvortrag enthalte „zahllose Lücken, Widersprüche und Unstimmigkeiten“. Daher müssten sich die Gerichte „nun mit den einzelnen Ansprüchen befassen“.
Myright löst einzelne Verfahren aus Sammelklagen
Für Myright-Chef Bode steht etwas anderes dahinter. „VW versucht, auf Zeit zu spielen und die Sammelklagen in die Länge zu ziehen.“ Denn an sich geht es um „klassische“ Diesel-Fälle, in denen Kunden ein Auto mit dem VW-Skandalmotor EA189 gekauft haben. Dieser war unstreitig so manipuliert, dass Abgas-Grenzwerte nur in Tests eingehalten wurden. Für die Betroffenen ist das misslich. Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist vom Schadenersatz die Nutzung des Autos abzuziehen – wer es jahrelang weiterfährt, geht also möglicherweise leer aus.
Myright versucht es nun anders: Das Unternehmen hat begonnen, einzelne Verfahren aus den Sammelklagen herauszulösen und sie bundesweit an allen möglichen Landgerichten anhängig zu machen. 150 bis 300 Fälle kommen laut Bode Woche für Woche dazu. Das soll für eine schnellere Bearbeitung sorgen. Von der ursprünglichen Idee der Sammelklagen ist damit allerdings nicht mehr allzu viel übrig.