Fahrerassistenzsysteme
Kann dich dein Verkehrszeichenassistent ins Gefängnis bringen?
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Ab dem 7. Juli 2024 ist der sogenannte Ereignisdatenspeicher (EDR) Pflicht in jedem Neufahrzeug. Manche Autos speichern hier auch die Anzeige des (notorisch unzuverlässigen) Verkehrszeichenassistenten. Welche juristischen Folgen das haben kann.
Mitte Januar auf der A7 zwischen Hamburg und Hannover. Ein frisch asphaltierter, dreistreifig ausgebauter Streckenabschnitt ohne Tempolimit ermöglicht endlich einmal zügiges Vorankommen. Doch warum zeigt der Verkehrszeichenassistent im nagelneuen Renault Espace plötzlich ein Tempolimit von 100 km/h an? Es war kein Schild zu sehen – auch nicht, als die Anzeige wenig später auf 80 km/h fällt und an dieser Fehlinformation für viele weitere Kilometer festhält.
Bekanntlich unterliegen Verkehrszeichenassistenten vielen Fehlermöglichkeiten: schlechte Sicht, abweichender Geltungsbereich (Abbiege- oder Parallelspur), Nichterkennung von Ortsschildern und so weiter. Aber dass Assistenzsysteme auch halluzinieren können – also Schilder „sehen“, die gar nicht da sind? Das war uns bislang neu. Eine mögliche Erklärung: Vielleicht stammen die Tempolimits noch aus Google Maps, denn Renault nutzt Android Automotive als Basis für sein Infotainment. Möglicherweise war der betreffende Autobahnabschnitt bis vor Kurzem noch eine Baustelle, und die Daten wurden seitens Google möglicherweise noch nicht aktualisiert.
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