Corona-Lockerungen Erleichterungen für Geimpfte im Autohaus

Von Doris S. Pfaff

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Wer vollständig gegen Corona geimpft ist, braucht ab sofort keinen negativen Corona-Test mehr vorzulegen, wenn er beispielsweise ein Autohaus betritt. Auch wer an Covid-19 erkrankt war und wieder genesen ist, muss keinen Negativtest vorzeigen. Für die Mitarbeiter ändert sich aber nichts.

Für geimpfte Autohauskunden gibt es ab sofort Erleichterungen: Sie dürfen ohne Test in den Showroom. Für geimpfte Mitarbeiter bleibt es bei den bisherigen Arbeitsschutzregeln.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Für geimpfte Autohauskunden gibt es ab sofort Erleichterungen: Sie dürfen ohne Test in den Showroom. Für geimpfte Mitarbeiter bleibt es bei den bisherigen Arbeitsschutzregeln.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Die Abteilung Betriebswirtschaft des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) verweist auf die vom Bund beschlossene Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19.

Demnach müssen vollständig Geimpfte oder von Covid-19 Genesene keinen negativen Test mehr vorweisen, wenn sie ein Autohaus betreten wollen. Um die Befreiung vom Testnachweis zu belegen, müssen sie entweder ihren Impfausweise vorlegen oder einen positiven PCR-Test, der nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.

Damit ist dieser Kundenkreis dem gleichgestellt, der ein negatives Testergebnis vorweist, um nach der derzeitigen Corona-Schutzverordnung Geschäfte betreten zu dürfen. Auch die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte und Genesene. Das gilt allerdings nicht, wenn man Kontakt mit Personen hatte, die an (in Deutschland noch nicht verbreiteten) Virusvarianten erkrankt sind, oder wenn man aus Virusvarianten-Gebieten zurückkehrt, so der ZDK.

Aufgehoben sind für diesen Personenkreis zudem die Kontaktbeschränkungen: Sie müssen bei Zusammenkünften mit ungeimpften Personen nicht bei der Berechnung der Höchstteilnehmerzahl berücksichtigt zu werden. Weiterhin gültig bleiben aber die AHA-Regeln, also das Abstandsgebot und auch die Maskenpflicht.

Keine Auswirkungen haben die neuen Erleichterungen auf den Arbeitsschutz. Für genesene und geimpfte Mitarbeiter gelten keine Sonderregelungen. Unternehmer müssen auch diesen Mitarbeitern weiterhin zweimal wöchentlich ein kostenloses Testangebot unterbreiten, heißt es vom ZDK.

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