Erste Tricksereien mit Schrottautos
Bei der Umweltprämie scheint es bereits die ersten Trickserien gegeben haben. Nun prüft die Bundesregierung ob strengere Regelungen notwendig sind.
Die Bundesregierung prüft, ob bei der Umweltprämie strengere Regelungen notwendig sind, um Betrug zu vermeiden. Sollte sich herausstellen, dass als verschrottet bescheinigte Fahrzeuge in unerlaubter Weise etwa nach Osteuropa oder Afrika verkauft würden, müsse über eine Änderung des Verfahrens nachgedacht werden, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin laut der Nachrichtenagentur Reuters.
Medien hatten bereits über die ersten Trickserien berichtet. „Sollten es nicht nur Einzelfälle bleiben, wird natürlich über weitere Fragen nachgedacht, wie man im Verfahren was weiter verbessern kann“, zitiert die Nachrichtenagentur den Sprecher. Die Prämienvorgaben sehen derzeit zwingend vor, dass der prämienwillige Halter einen Neu- oder Jahreswagen kaufen und sein Altfahrzeug in die Presse geben muss.
Klare Verschrottungsvorgaben
Das Verfahren sieht zur Kontrolle entsprechende Nachweise vor. Gemäß den auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichten Richtlinien müssen bezüglich der Verschrottung folgende Belege geliefert werden:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
- Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
Geringe Shredder-Kapazitäten
Doch die Überwachung erscheint schwieriger als zunächst angenommen. Laut der Deutschen Umwelthilfe e.V. soll die Bundesregierung praktisch vollständig auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verschrottung der Altfahrzeuge verzichten. „Die Bundesregierung nimmt bewusst den massenhaften Betrug und damit auch die Förderung der organisierten Kriminalität in Kauf“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Anders als ursprünglich geplant sei es nicht möglich, von jedem Interessenten den Nachweis einer Verschredderungsanlage zu verlangen, sagte der Sprecher laut Reuters. Als Grund nannte der Sprecher die geringe Anzahl der Verschredderungsanlagen. Daher müssten die Kunden ihr altes Auto samt Kfz-Schein bei einem anerkannten Demontagebetrieb abgeben, bei dem noch Ersatzteile aus dem Fahrzeug herausgebaut werden könnten. Die Firma stellt dem bisherigen Halter einen Nachweis aus, dass das Auto von dort zur Verschrottung gebracht wird. Wenn ein Betrieb dagegen verstoße, sei dies ein Straftatbestand.
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