Erweiterter Rechtsschutz fürs Gewerbe
ZDK stellt zusätzlich zur bekannten GFK-Versicherung eine erweiterte Rechtsschutzversicherung für Händler und Werkstätten vor.
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Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die Leistungen der bereits bekannten Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten aus Händler- und Werkstattverträgen ausgebaut. Über den Partner GFK kann der Kfz-Betrieb sich jetzt auch gegen Ansprüche von Kunden aus Reparaturverträgen und Sachmängelhaftungsansprüchen aus dem Verkauf von Fahrzeugen sowie des Vorwurfs eines Vergehens absichern.
Hierdurch soll vermieden werden, dass ein Kfz-Betrieb auf unkalkulierbaren Kosten aus Rechtsstreitigkeiten sitzen bleibt. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen - ob mit Hersteller und Importeur oder mit Kunden - sind inzwischen an der Tagesordnung, heißt es vom ZDK.
Umfassender Rechtsschutz für Kfz-Betriebe
Versichert sind Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bis zu einem Alter von sechs Jahren ab Erstzulassung, wobei die Streitgrenze maximal 25.000 Euro je Rechtsschutzfall beträgt. Die Versicherungsprämien hierfür sind abhängig von der Anzahl der jährlich verkauften Neuwagen und liegen bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro zwischen 149 und 299 Euro. Bei freien Werkstätten ist der Umsatz die Berechnungsgrundlage.
Auch eine Strafrechtschutzversicherung bietet die GFK an. Die Kosten dafür belaufen sich je Handelsbetrieb bzw. Werkstatt auf 189 Euro jährlich. Eine Selbstbeteiligung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Der Versicherungsschutz umfasst die Honorare der Strafverteidiger und der Sachverständigen, die Gerichtskosten, die Kosten der Nebenkläger, die Zeugengebühren und Auslagen sowie alle Vorschüsse auf versicherte Kosten. Details sind nachzulesen unter www.gfk-rechtsschutz.de.
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