ESP ab 2014 Pflicht

Autor / Redakteur: Jan Rosenow / Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow

Das EU-Parlament hat Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit beschlossen. Dazu gehört auch, dass alle Neuwagen ab 2014 mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) ausgestattet sein müssen.

Das Europäische Parlament hat am 10. März 2009 einer ESP-Pflicht für alle Neufahrzeuge zugestimmt. Der Regelung zufolge müssen vom November 2011 an alle neuentwickelten Pkw- und Nutzfahrzeugmodelle, die in der Europäischen Union zugelassen werden, mit dem aktiven Sicherheitssystem ausgerüstet sein. Vom November 2014 an gilt dies für alle Neufahrzeuge. Die Vorlage muss abschließend noch vom Ministerrat verabschiedet werden.

Laut ESP-Hersteller Bosch zeigt die Unfallforschung, dass Schleudern die Hauptursache für tödlich verlaufende Unfälle ist. „ESP kann bis zu 80 Prozent aller Schleuderunfälle verhindern“, fasst Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control, die Ergebnisse internationaler Studien zusammen. „Das System ist daher nach dem Sicherheitsgurt das wichtigste Sicherheitssystem im Auto.“

Bosch hat das Elektronische Stabilitätsprogramm entwickelt und 1995 als weltweit erstes Unternehmen in Serie produziert. Im ersten Halbjahr 2008 waren einer Auswertung von Bosch zufolge bereits 53 Prozent aller Neuzulassungen in Europa mit ESP ausgestattet, in Deutschland 81 Prozent.

Die Vereinigung Euro-NCAP (European New Car Assessment Programme), die die Sicherheit von Fahrzeugen anhand simulierter Unfallsituationen testet und bewertet, berücksichtigt das aktive Sicherheitssystem seit Februar 2009 in ihrem neuen Bewertungsverfahren. Von 2010 an können Fahrzeugmodelle nur noch dann die Höchstwertung von fünf Sternen erreichen, wenn sie serienmäßig mit ESP ausgerüstet sind.

Trend zu Assistenzsystemen

Die ESP-Pflicht ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Union die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und den Kraftstoffverbrauch senken will: So schreibt sie für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen neben ESP auch vorausschauende Notbremssysteme sowie Spurhalteassistenten vor. Diese Regelung gilt ab November 2013 für neue Modelle bzw. ab November 2015 für alle Neuzulassungen.

Rollwiderstandsarme Reifen sowie Reifendrucküberwachungssystemen sind ab November 2012 Pflicht; sie sollen den Kraftstoffverbrauch senken.

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