Etappensieg für Maserati-Händler über Importeur

Autor / Redakteur: Stephan Richter /

Erfolg in der ersten Instanz für Giacinto Di Leonardo: Der Maserati-Händler hat gegen die Italiener geklagt, die ihm ohne Bestellung Fahrzeuge und Ersatzteile lieferten. Maserati geht in Berufung und schweigt.

Anbieter zum Thema

Das Landesgericht Frankfurt hat dem Autohaus Di Leonardo aus Solms in der Klage gegen den Fahrzeughersteller Maserati erstinstanzlich Recht gegeben. Der Gerichtsstreit hatte sich an Warenlieferungen entzündet, die der Hersteller ohne Wissen und Bestellung des Autohauses geliefert hatte. Im Herbst 2008 hatte Giacinto Di Leonardo, Geschäftsführer des Autohauses, daraufhin in letzter Konsequenz seinen Maserati-Händlervertrag fristlos gekündigt (siehe auch »kfz-betrieb«-Ausgabe 16/2009).

„Daraufhin hat Maserati die Fahrzeuge und Ersatzteile wieder abgeholt und uns eine Gutschrift erteilt. Die Fahrzeugbriefe lagen aber schon der Fiat Bank ohne unsere Zustimmung zur Finanzierung vor und wir mussten Zinsen zahlen. Außerdem sind noch Vorführwagenzinsen und Garantieleistungen offen. Die Höhe unserer Forderungen liegen im fünfstelligen Bereich“, erklärt Di Leonardo im Gespräch mit »kfz-betrieb ONLINE«.

Übliches Verfahren bei Maserati

Dieses Lieferverfahren ist im Maserati-Netz Insidern zufolge seit gut drei Jahren üblich. Einige Händler haben die finanzielle Vorleistung, in die sie getreten sind, nicht verkraftet. Einer der betroffenen Händler sagte gegenüber »kfz-betrieb ONLINE«, dass die Situation für die Händler einer Premium-Marke wie Maserati im vergangenen Jahr generell nicht leicht war. Zudem sei zwischen Händlern im ländlichen Gebiet und in Ballungsräumen zu unterscheiden.

Maserati selbst war auf Anraten des Firmenanwalts und laut Konzernvorgabe zu keiner Stellungnahme bereit: „Während eines laufenden Verfahrens geben wir grundsätzlich kein Statement ab“, sagte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage. Trotz des Richterspruchs läuft das Verfahren weiter, da der Hersteller Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Der Rechtsstreit ist nun beim Oberlandesgericht Frankfurt anhängig.

Schriftliche Belege erleichtern Rechtsstreit

Angesichts der Maserati-Praxis rät Di Leonardo allen Händlerkollegen, jegliche Korrespondenz mit dem Unternehmen schriftlich und damit nachweislich zu führen. Für jede Bestellung müsse eine Auftragsbestätigung eingefordert werden. „Ein Disponent aus der Maserati-Deutschland-Zentrale in Wiesbaden sagte mir einmal, dass sie Neufahrzeuge aus Italien erhalten hätten und diese jetzt auf den Handel verteilen müssten“, berichtet der Händler. Es sei Zeit, sich gegen diese Lieferpraxis zu wehren.

Prof. F. Christian Genzow von der Anwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen und Partner vertritt das Autohaus Di Leonardo: „Wenn es einen guten Grund gibt, seinen Vertrag zu kündigen, dann den, dass ein Hersteller dem Händler Neufahrzeuge und Ersatz- und Zubehörteile ohne Bestellung trotz ausdrücklichem Protest des Händlers liefert“, sagte Genzow im Gespräch mit »kfz-betrieb ONLINE«. Bisher sei das Verfahren vom Autohaus Di Leonardo ein Einzelfall, weitere Händler würden aber eine Klage in Erwägung zu ziehen, so Genzow.

Ähnliche Probleme im Ferrari-Netz

Auch bei den Ferrari-Händlern gab und gibt es nach Angaben von Genzow Lieferungen ohne Bestellung. „Ferrari hat zudem seinen Partnern zum 31.05.2011 die Verträge gekündigt. Die neuen Verträge haben ihren Gerichtsstandssitz in Modena, Italien. Doch das italienische Recht kennt keinen Ausgleichsanspruch für Vertragshändler. Ich kann daher nur jedem Händler raten, genau zu prüfen, bevor er solche Verträge unterschreibt“, so Genzow.

(ID:362487)