EU beschließt Grenzwerte für realen Fahrbetrieb

Ab September 2017 gelten neue Abgasgrenzwerte für die so genannten Real Driving Emissions. Dabei dürfen die Prüfstandswerte um nicht mehr als 110 Prozent überschritten werden.

(Foto: Horiba)

Der Rahmen für neue Auto-Abgastests in Europa steht. Die Werte, die bei Straßentests gemessen werden (RDE – Real Driving Emissions), dürfen künftig um zunächst 110 Prozent höher sein als im Labor. Darauf haben sich Experten der EU-Staaten am Mittwoch in Brüssel geeinigt. Damit werden die Regeln weniger scharf als von der EU-Kommission ursprünglich geplant. Die Brüsseler Behörde wollte nur geringe Abweichungen von weniger als 20 Prozent zwischen Straßen- und Labortests zulassen, die Ungenauigkeiten bei der Messung abdecken sollten.

Die RDE-Grenzwerte sollen ab September 2017 für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen verpflichtend werden. Für alle Neuwagen gelten die Anforderungen ab September 2019 – das ist ein Jahr später als von der EU-Kommission gefordert.

VDA: „Äußerst ambitionierte Zielsetzung“

Für eine Übergangszeit bis Januar 2019 dürfen Autos im Realbetrieb bis zu 110 Prozent mehr Schadstoffe ausstoßen als im Labortest. Das wären beispielsweise beim Stickoxid für Dieselmotoren 168 statt 88 Milligramm pro Kilometer. Danach sinkt dieser sogenannte Verschlechterungsfaktor auf 50 Prozent – der Stickoxid-Grenzwert also auf 120 Milligramm.

Der Präsident des deutschen Branchenverbands VDA, Matthias Wissmann, begrüßte zwar die Einführung von Straßentests und den Zeitpunkt der Einführung 2017. „Allerdings ist die heutige Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten im Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) in Brüssel äußerst ambitioniert.“

Tatsächlich liegen die Abweichungen zwischen NEFZ-Prüfstandszyklus und Straßenbetrieb heute laut Messungen des ICCT und anderer Institutionen sehr viel höher. Die Abgasreinigung muss also deutlich leistungsfähiger ausgelegt werden und auch schneller reagieren als heute, da besonders die NOx-Emissionen bei Volllastbetrieb in kürzester Zeit extrem hohe Werte erreichen können.

Außerdem muss in Betracht gezogen werden, dass die Produktion von Schadstoffen direkt proportional zum Kraftstoffverbrauch ist. Wenn also ein Fahrzeug bei voller Beladung betrieben wird und der Verbrauch dadurch stark ansteigt, wächst auch die NOx-Produktion mit.

RDE gilt für alle Autos, nicht nur für Diesel

In der offiziellen Pressemitteilung der EU-Kommission, aber auch in vielen Medien ist in Bezug auf die RDE-Gesetzgebung ausschließlich von Dieselfahrzeugen und vom Schadstoff Stickoxid die Rede. Das ist allerdings nicht korrekt. Auf Nachfrage von »kfz-betrieb« teilte die Kommission mit, dass das Regelwerk für alle Fahrzeuge gilt und neben Stickoxiden auch die Kohlenmonoxid-Emission überwacht wird.

Der Ausstoß an Partikeln im Realverkehr wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt in die RDE-Regelung aufgenommen. Hierzu muss das Technische Komitee der Mitgliedsstaaten eine gesonderte Entscheidung treffen.

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