EU-Lieferungen: Neue Umsatzsteuerregeln
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Die Umsatzbesteuerung von Lieferungen – und damit auch Fahrzeuglieferungen – in das EU-Ausland soll nach dem Willen der Europäischen Kommission grundlegend reformiert werden.
Viele deutsche Autohändler verkaufen Fahrzeuge in das europäische Ausland. Dabei gibt es regelmäßig Fragen zur Umsatzbesteuerung, denn die derzeitige Besteuerungregelung hat erhebliche Schwachstellen.
Beispiel: Der deutsche Händler D verkauft ein Fahrzeug an den italienischen Unternehmer I. Das Fahrzeug wird von Gera nach Turin transportiert. D und I verwenden für den Umsatz die ihnen zugeteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
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