EU-Recht Mögliche Gefahr für den Gebrauchtwagenhandel

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Eine innerhalb der EU-Verordnung zum Recht auf Reparatur geänderte Richtlinie könnte den Gebrauchtwagenhandel massiv gefährden. Das befürchtet der ZDK und bittet deshalb das Bundesjustizministerium dringend um Klarstellung.

Der ZDK hält die Inhalte der neuen Warenkaufrichtlinie in Bezug auf die Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Gebrauchtwagen für missverständlich.(Bild:  ProMotor)
Der ZDK hält die Inhalte der neuen Warenkaufrichtlinie in Bezug auf die Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Gebrauchtwagen für missverständlich.
(Bild: ProMotor)

Die im April von der EU verabschiedete Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ (EU) 2024/1799 sieht vor, dass im Sinne der Nachhaltigkeit Waren grundsätzlich repariert werden können. Autos sind trotz einzelner Diskussionen im Vorfeld zunächst nicht von dieser Richtlinie betroffen.

Darum hatte das Kfz-Gewerbe gekämpft. Denn die Autoreparatur in diese Richtlinie einzufassen, hätte für die Kfz-Werkstätten erheblich finanzielle Risiken und einen sehr hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Die Sorge bezog sich insbesondere auf Vorgaben und Verpflichtungen, die die Betriebe gegenüber den Kunden hätten leisten sollen, beispielsweise verbindliche und eine längere Zeit gültige Kostenvoranschläge.