Zulassungsbeschränkungen
Dienstleister befürchten Überlastung bei Zulassungsstellen
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Ab 7. Juli werden durch in Kraft tretende EU-Vorgaben einige neue Fahrassistenzen bei Neuwagen Pflicht. Autohändler sollten betroffene Fahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeugzeuge) deshalb zügig zulassen oder Ausnahmeregelungen beantragen.
Ab dem 7. Juli 2024 gelten für alle erstmals zugelassenen Fahrzeuge laut der EU-Verordnung (EU 2019/20144) neue Regelungen. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen eine Vielzahl von Assistenzsystemen zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Assistenten (wie ABS oder ESP) serienmäßig mit an Bord haben.
Dazu gehören unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), der beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit den Fahrer warnt und sich nicht dauerhaft ausschalten lässt. Außerdem ein autonomer Notbremsassistent, der den Bremsvorgang bei Hindernissen fast in Echtzeit einleitet.
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