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Auch technische Änderungen an den Fahrzeugen zwingen die Werkstätten zu Neuanschaffungen. Die aufwendige Abgasnachbehandlung von Euro-VI-Lkw benötigt mehr Bauraum, so wandere das Auspuffendrohr nach rechts; die heißeren Abgase müssen über großflächige Diffusoren abgegeben werden. Beides erfordert eine entsprechende Nachrüstung der Absauganlage.
Eichsiegel entfällt bei neuen Geräten
Am 1.1.2015 tritt in Deutschland das neue Eichgesetz in Kraft. Mit der Umsetzung hat der Gesetzgeber in Deutschland die wesentlichen Elemente der europäischen Messgeräterichtlinie übernommen. Zusätzlich wird bei Geräten, für die bisher eine innerstaatliche Bauartzulassung erforderlich war, die Bauartzulassung und die Ersteichung durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Somit gelten in Deutschland künftig für alle eichpflichtigen Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. „Wir begrüßen diesen Schritt sehr. Damit ist zumindest in Deutschland und auch in dem einen oder anderen europäischen Land eine Gleichbehandlung der Abgasmessgeräte und Dieselopazimeter sichergestellt“, sagte Harald Hahn.
Für Werkstätten und Prüfstellen bringt das Gesetz zwei wesentliche Änderungen mit sich:
- Die Ersteichung und damit das Eichsiegel entfällt bei neuen Geräten, eine Kennzeichnung informiert über die Konformität des Messgerätes.
- Anwender neuer oder erneuerter Messgeräte sind gemäß §32 des Eichgesetzes verpflichtet, den Einsatz dieser Geräte innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. Hierbei sind Parameter wie Geräteart, Hersteller, Typbezeichnung, Kennzeichnung des Messgerätes und die Adresse, wo das Gerät eingesetzt wird, anzugeben.
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