BGH-Urteil
Facebook-Post kostet Autohändler Abmahnung wegen Pkw-EnVKV-Verstoßes
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Ein spaßig gemeinter Post zu einem Ferrari 458 Speciale kostet einen Autohändler höchstrichterlich 4.000 Euro wegen des fehlenden verpflichtenden Pkw-Labels. Der Fall selbst ist zwar kurios, doch die Umstände haben viel Praxisrelevanz und zeigen, wo Händler besonders vorsichtig sein müssen.
Es sollte ein lockerer Start in den Tag werden. Ein Autohändler veröffentlichte dazu einen witzig gemeinten Post: Unter das Bild eines Ferrari 458 Speciale (ein auf 1.000 Einheiten beschränktes Sondermodell) schrieb er seinen 4.200 Facebook-Freunden: „605 PS (in 3,0 Sekunden auf 100 km/h), die das Leben mit Sicherheit noch spaßiger machen! Der Ferrari 458 Speciale hat bereits einen neuen Besitzer und steht zur Abholung bereit. Ein toller Start in die neue Woche.“
Was folgte, waren Gerichtsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), denn am geposteten Sportwagen fehlte das Pkw-Label. Das ist nach § 3 Pkw-EnVKV verpflichtend für alle Neufahrzeuge und muss alle Verbrauchsdaten sowie aktuellen Unterhaltskosten enthalten.
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