Fachtagung im Zeichen der neuen AU
Gesetzliche Veränderungen und technische Entwicklungen im Rahmen der Abgasuntersuchung waren das Thema einer zweitägigen Fachtagung der TAK.
Anbieter zum Thema
Ab dem 1. Januar 2010 gelten neue Durchführungsvorschriften für die AU. Hans-Walter Kaumanns, Referent Technik im ZDK, betonte bei seinem Vortrag im Rahmen einer Tagung der TAK in Fulda, dass nach seiner Ansicht die Werkstätten in den kommenden zehn Jahren die AU auch weiterhin durchführen könnten beziehungsweise sollten.
Ausbilder und Schulungsleiter für AU-Lehrgänge aus Innungen, Handwerkerschaften und Berufsbildungseinrichtungen informierten sich zwei Tage lang über gesetzliche Veränderungen und technische Entwicklungen im Rahmen der Abgasuntersuchung.
Dr. Martin Burgmer von der Uni Flensburg betonte, die von einzelnen Schulungsstätten und Kfz-Betrieben geäußerten Bedenken am AU-Konzept seien unberechtigt und vielfach auf mangelnde Information zurückzuführen. Auch Rüdiger Kuss von der BMW-Group appellierte an die Teilnehmer dafür einzutreten, dass Werkstätten auch künftig an der AU festhalten sollten. Sie sei ein wichtiges Kundenbindungs- und Serviceinstrument für die Betriebe.
Auf die mancherorts bestehende Konkurrenzsituation bei den AU-Lehrgangsstätten ging Joachim Syha, ebenfalls ZDK, ein. Am Beispiel Regensburg stellte er klar, dass ein Angebotswettbewerb zwischen Handwerkskammer und Kfz-Innung rechtlich unanfechtbar sei und deshalb akzeptiert werden müsse.
Dieselmessmethode auf dem Prüfstand
Im Rahmen einer abschließenden Podiumsdiskussion machte Harald Hahn vom AU- und Diagnosegerätehersteller AVL darauf aufmerksam, dass die OBD-Technik in Fahrzeugen lediglich ein Hilfsmittel für die Überwachung von abgasrelevanten Systemen sei – mehr nicht. Eine tatsächliche Messung könne die OBD nicht leisten. Deshalb sei eine Wirkungsüberprüfung mittels Abgasmessgerät im Rahmen der AU auch künftig unverzichtbar.
Die von ZDK, dem ASA-Verband und Vertretern der Gerätehersteller ins Leben gerufene Projektgruppe „Emission 2010“ untersuche aktuell unterschiedliche Partikelmessmethoden für die Diesel-AU, so Hahn. Dabei habe sich die Streulichtmethode als praxisnah erwiesen. Hintergrund des Projekts ist die immer öfter hinterfragte Messmethode bei Dieselfahrzeugen mittels Opazimeter. Die entgültigen Ergebnisse stünden jedoch noch aus, so Hahn.
Die Runde ging zudem auf die Problematik bei der OBD-AU an Nutzfahrzeugen ein. Hans-Walter Kaumanns stellte klar, dass im Moment lediglich das Unternehmen Daimler bezüglich der Relevanz von NOx-Fehlern entsprechende Ausnahmelisten vorgelegt habe. Sämtliche OBD-Fahrzeuge anderer Hersteller dürfen, so der aktuelle Stand, nur mittels konventioneller Endrohrmessung geprüft werden. Die Teilnehmer der Diskussion waren sich einig, dass die für viele Betriebe unbefriedigende Situation im Zuge einer künftigen Leitfaden-5-Verordnung auf jeden Fall vermieden werden müsse. Hier müsse der Leitfaden dem Gesetz folgen, nicht umgekehrt, so der Tenor.
(ID:326681)