Ford-Rückruf Falsche Anweisung im Transit-Handbuch

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Sowohl in der gedruckten als auch in der digitalen Variante des Bedienhandbuchs müssen fehlerhafte Hinweise zur Deaktivierung des Beifahrerairbags korrigiert werden. Hierzulande sind rund 2.200 Kleintransporter betroffen.

Die betroffenen Einheiten liefen zwischen 15. Juli und 13. November des vergangenen Jahres im türkischen Werk in Kocaeli vom Band.(Bild:  Ford)
Die betroffenen Einheiten liefen zwischen 15. Juli und 13. November des vergangenen Jahres im türkischen Werk in Kocaeli vom Band.
(Bild: Ford)

Das Bedienhandbuch einiger Ford Transit Custom muss ergänzt werden. „Der Händler wird einen Nachtrag ausdrucken und diesen in das Handschuhfach legen“, kündigte ein Sprecher der Ford Werke GmbH auf Nachfrage an. Dies geschieht im Rahmen einer Rückrufaktion, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Inhalt handelt.

Man habe festgestellt, dass falsche Anweisungen zum Ein- und Ausschalten des Beifahrerairbags gegeben würden, erklärte der Sprecher. Unter bestimmten Umständen könne der Kunde so nicht erkennen, wie der Beifahrerairbag zu deaktivieren ist. Da dies auch für die im Bordcomputer (SYNC4) integrierte Betriebsanleitung gelte, würden im Laufe des Jahres OTA-Updates folgen. „Der geschätzte Zeitaufwand für diesen Vorgang beträgt eine halbe Stunde“, so der Sprecher.

Europaweit 11.000 Fahrzeuge

In Deutschland gilt der Rückruf mit der internen Kennung „23S62“ den Angaben zufolge für 2.180 Fahrzeuge. Europaweit handelt es sich nach unseren Informationen um rund 11.000 Transit Custom. Sie liefen im vergangenen Jahr zwischen 15. Juli und 13. November im türkischen Werk in Kocaeli vom Band.

(ID:49912784)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung