Falsche Feinstaubplakette ist erheblicher Mangel
Mit einer falsche Feinstaubplakette besteht ein Fahrzeug ab dem 19. November die Hauptuntersuchung nicht mehr. Ohne Plakette allerdings schon, denn vorgeschrieben ist sie weiterhin nicht.

Die Feinstaubplakette an Autos wird nicht mehr nur innerhalb der Umweltzonen kontrolliert, sie ist künftig auch Teil der Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge. Nach Angaben der Dekra müssen die Sachverständigen die Richtigkeit der Feinstaubplakette ab dem 19. November überprüfen, wenn der aktualisierte HU-Mängelkatalog in Kraft tritt.
Den Angaben zufolge wird eine falsche Feinstaubplakette, das heißt wenn sie nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, bei der HU künftig als erheblicher Mangel eingestuft. In diesem Fall darf der Prüfer die amtliche HU-Prüfplakette nicht erteilen. Eine Feinstaubplakette, bei der das eingetragene Kfz-Kennzeichen unleserlich ist oder nicht dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs entspricht, wird dagegen als geringer Mangel bewertet.
Unabhängig von dem neuen Mangeltatbestand ist eine Feinstaubplakette weiterhin nicht generell für jedes Fahrzeug vorgeschrieben. Unverzichtbar ist sie nur bei der Einfahrt in eine Umweltzone. Folglich wird das Fehlen einer Feinstaubplakette im Rahmen der HU nicht beanstandet. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind ebenfalls weiterhin von der Plakettenpflicht ausgenommen. Sie dürfen wie bisher in Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette einfahren.
Ob eine und welche Feinstaubplakette für ein Kundenfahrzeug in Frage kommt, ermittelt die Datenbank Plakettenfinder von »kfz-betrieb« und GTÜ.
Überarbeitete ZDK-Broschüre
Anlässlich der Änderungen in den HU-Vorschriften hat der ZDK nach eigenen Angaben die Broschüre „Feinstaub – Informationen zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen“ überarbeitet. In der 4. Auflage ist als neues Kapitel 6 der Punkt „Feinstaubplaketten/Hauptuntersuchung (HU)“ eingefügt. Darüber hinaus sind nun die Euro-6-Pkw und Euro-VI-Nutzfahrzeuge bezüglich der Kennzeichnung mit einer Feinstaubplakette berücksichtigt.
Die elektronische Fassung der Broschüre wird auf der Internetseite des Kfz-Gewerbes www.kfzgewerbe.de im internen Bereich für Innungsmitglieder veröffentlich.
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