Bestellung für Dritte
Falsche Scham erschwert das Forderungsmanagement
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Wenn der Servicemitarbeiter beim Großhandel Teile bestellt, hört man oft: „Geht auf Rechnung von Firma XY.“ Doch kaum einer prüft, ob der Kunde tatsächlich dort arbeitet. Bei einer Bestellung für Dritte sollten deshalb immer Personalien und Vollmachten geprüft werden.
Büromaterial, Ersatzteile und Zubehör müssen im Geschäftsalltag immer wieder nachbestellt werden. Das übernehmen häufig die Mitarbeiter selbst; sie bemerken als Erste, wenn etwas fehlt, und ordern es nach. Solange wie bestellt, geliefert und bezahlt wird, ist alles gut. Aber was ist, wenn jemand den Empfang der Ware bestreitet oder auf einmal behauptet, die Ware gar nicht bestellt zu haben? „Um in solchen Fällen nicht das Nachsehen zu haben, sind Genauigkeit und Sorgfalt im Umgang mit allen relevanten Informationen und Daten bereits bei der Annahme und Abwicklung von Aufträgen unabdingbar. Dies gilt insbesondere bei Bestellungen für Dritte“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
Daten so genau wie möglich erfassen
Druman empfiehlt, bei jeder Bestellung folgende drei W-Fragen zu beantworten:
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4 Wochen kostenlos testen
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Danach 17,90 € / Monat
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