Fehlerhafte Montage kann nicht nachgewiesen werden – kein Schadensersatz
Ein Anspruchsteller muss nachweisen, dass der Anspruchsgegner für einen entstandenen Schaden verantwortlich ist. Kommen auch alternative Ursachen in Betracht, so ist ihm dieser Beweis nicht gelungen.

In einem Fall vor dem Landgericht (LG) Wuppertal verlangt die Teilkaskoversicherung einer Geschädigten Schadensersatz von einem Servicebetrieb aus übergegangenem Recht (31.7.2015, AZ:4 O 256/12). Letzterer hatte an dem Fahrzeug einen Ölservice vorgenommen. Einen Monat später kam es unterhalb des Fahrzeugs zu einem Brand. Die Klägerin, die den Brandschaden regulierte, behauptet, die Montagearbeiten an dem Fahrzeug seien nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, indem Komponenten des Ansaugsystems falsch montiert oder demontiert worden wären und dadurch Falschluft in das System gelangt wäre. Dies hätte zu dem Brandschaden am Fahrzeug geführt.
Das LG Wuppertal entschied, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche zustehen, da sie nicht den eindeutigen Beweis erbringen konnte, dass die Montagearbeiten ursächlich für den Brand am Fahrzeug geworden waren. Der gerichtliche Sachverständige führte aus, dass sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der nicht ordnungsgemäßen Montage und dem Brand nicht aufzeigen lasse.
Zum einen hätte es aufgrund der behaupteten Mängel gleichzeitig zu einem Leistungsverlust des Motors kommen müssen, was zum Aufleuchten von entsprechenden Kontrollleuchten hätte führen müssen; dies war jedoch nicht der Fall. Alternative Ursachen für den Brand hätten auch in einem fehlenden Additiv im Kraftstoff liegen können – also durch falsches Betanken durch den Fahrzeugnutzer. Selbst wenn es aufgrund einer mangelhaften Montage zu einem Verstopfen des Partikelfilters gekommen wäre, hätte diese Verstopfung nicht zwingend zu einem Brand geführt. Eine unmittelbare Brandgefahr hatte sich durch Fahrversuche mit einem baugleichen Pkw nicht nachweisen lassen.
Das Urteil in der Praxis
Der Anspruchsteller muss nachweisen, dass der Anspruchsgegner für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Kommen – wie hier – auch alternative Ursachen in Betracht, so ist ihm dieser Beweis nicht gelungen.
Wie die Entscheidung des LG Wuppertal zeigt, kommen für einen Brand im Partikelfilter verschiedene Ursachen in Betracht.
(ID:44113616)