Felgenreparatur: Wärmeverfahren sind verboten
Der TÜV Süd warnt davor, Felgen mit thermischen Verfahren aufzuarbeiten. Der Wärmeeintrag könne das Material schwächen. Ohnehin sind diese Verfahren im FKT-Leitfaden für die Felgenaufbereitung verboten.
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Farbige Felgen liegen im Trend. Und weil sich nicht jeder modebewusste junge Autofahrer alle zwei Jahre einen neuen Felgensatz leisten kann, werden immer mehr Aluminiumräder nachträglich per Pulverbeschichtung umlackiert, was deutlich billiger ist als eine Nasslackierung. Auch viele Reifenhändler lassen gebrauchte Räder neu beschichten, um sie als günstige Kompletträder anbieten zu können.
Der TÜV Süd warnt nun vor thermischen Verfahren zur Entlackung und Neubeschichtung von Aluminiumrädern, weil ein zu großer Wärmeeintrag das Gefüge des Materials verändern und so seine Festigkeit herabsetzen könne. In einem Test untersuchten die Sachverständigen mehrere Leichtmetallräder in Erstausrüsterausführung aus dem wärmebehandelten Werkstoff (GK-Al-Si7-Mg T6), aus dem heute der überwiegende Teil der Pkw-Alufelgen besteht.
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