Fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens

Von autorechtaktuell.de

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Das Amtsgericht Berlin-Mitte findet unter Verweis auf die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin deutliche Worte zu den Argumenten der verklagten Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

(Foto:  Archiv)
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Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte findet unter Verweis auf die Rechtsprechung des Landgerichts (LG) Berlin deutliche Worte zu den Argumenten der verklagten Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Der pauschale Verweis auf angeblich günstigere Reparaturwerkstätten genügt nicht, um die Annahme eines Verstoßes gegen Schadenminderungspflichten auf Geschädigtenseite zu rechtfertigen. Notwendig wäre vielmehr ein konkretes, annahmefähiges Angebot. Dieses lag allerdings nicht vor. Das Urteil schützt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten.

Der Kläger erlitt im konkreten Fall (Urteil vom 22.05.2012, AZ: 102 C 3317/11) mit seinem Pkw im September 2011 einen Verkehrsunfall in Berlin. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten (Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) stand fest.

Der Kläger machte Reparaturkosten in Höhe von 5.302,30 Euro laut Gutachten geltend. Außergerichtlich regulierte die Beklagte lediglich 4.645,41 Euro. Die Beklagte war der Ansicht, die Klägerin hätte ihr Fahrzeug in Werkstätten, die in einem Prüfbericht benannt wurden, günstiger reparieren lassen können.

Das AG Berlin-Mitte sah dies anders und gab der Klage im Wesentlichen statt.

Das AG war der Ansicht, dass die Klägerin den Anfall der von ihr begehrten Reparaturkosten durch Vorlage des Gutachtens schlüssig dargetan hatte. Der Prüfbericht der Firma Carexpert genüge nicht, um der Klägerin eine günstigere gleichwertige Reparaturmöglichkeit nachzuweisen, welche der Klägerin mühelos zugänglich gewesen wäre.

Der Geschädigte dürfe nämlich nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09) seiner fiktiven Schadenberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer fabrikatsgebundenen Werkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt habe.

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