Im Brennpunkt Finanzierung kann widerrufen werden, Leasing nicht

Von Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Köln 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Ein Kilometerleasingvertrag kann nicht widerrufen werden, entschied der EuGH. Dagegen können Verbraucher, die einen Kreditvertrag zur Kfz-Finanzierung geschlossen haben, bis zur Zahlung der letzten Rate den Widerruf erklären.

Der EuGH hat entschieden, dass Leasingverträge nicht widerrufen werden können. Kfz-Finanzierungsverträge hingegen schon.(Bild:  © Warut - stock.adobe.com)
Der EuGH hat entschieden, dass Leasingverträge nicht widerrufen werden können. Kfz-Finanzierungsverträge hingegen schon.
(Bild: © Warut - stock.adobe.com)

Vor dem Landgericht Ravensburg stritten mehrere Verbraucher mit Banken von Automobilherstellern (BMW-, Volkswagen- und Audi-Bank) wegen des Widerrufs von Leasing- und Kreditverträgen für Kraftfahrzeuge. In einem Fall schloss der Kunde vor Ort beim Händler online einen Kilometerleasingvertrag ohne Kaufverpflichtung mit der Autobank. Bei den Kreditverträgen zur Kfz-Finanzierung fungierten die Händler als Vermittler der Banken.

Diese Verbraucher erklärten ihren Widerruf mehrere Monate oder Jahre nach Vertragsschluss; teilweise sogar erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens. Sie waren der Ansicht, die im Unionsrecht vorgesehene Widerrufsfrist von 14 Tagen habe nicht zu laufen begonnen, weil sie bei Vertragsschluss nicht hinreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert worden seien. Die Banken erhoben hiergegen den Einwand des Rechtsmissbrauchs.