Fragen und Antworten zur GVO
Die neuen Vorgaben aus Brüssel werfen zahlreiche Fragen für die Autohäuser und Kfz-Betriebe auf. »kfz-betrieb ONLINE« gibt Antworten auf die wichtigsten Anliegen.
Die Neuregelung des Automobilhandels in der Europäischen Union ist Fakt. Ende Mai hatte die EU-Kommission die künftigen Spielregeln verkündet. Nach mehr als zweijähriger intensiver Auseinandersetzung mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) gibt das Brüsseler Gremium seiner Politik eine neue Richtung.
Daraus ergeben sich für den einzelnen Betrieb zwangsläufig Fragen. Sie werden umfassend in einem Sonderheft der Fachzeitschrift »kfz-betrieb« dargestellt und beantwortet. Das Sonderheft liegt der Ausgabe 44/2010 bei, die am 4. November erscheint, und ist auch als Einzelexemplar zu beziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dokumentiert »kfz-betrieb ONLINE« bereits hier:
Was ist neu seit dem 1.6.2010?
Zum 1.6.2010 sind in Kraft getreten:
- die neue Kfz-GVO 461/2010 nebst Leitlinien,
- die neue Vertikal-GVO 330/2010 nebst Leitlinien.
Was bedeutet das für den Neuwagenvertrieb?
Die Regelungen der heutigen Kfz-GVO 1400/2002 werden bis zum 31.5.2013 verlängert. Danach greift die Vertikal-GVO 330/2010.
Was bedeutet dies für den Aftersales-Bereich?
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