Batteriereparatur
Freie Werkstätten dürfen weiter an Batterien arbeiten
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Eine geplante EU-Regulierung, die die Batteriereparatur Markenwerkstätten vorbehalten hätte, sorgte kurz und heftig für Aufregung in der Branche. Doch in der neuesten Fassung des Textes ist dieser Passus nicht mehr enthalten.
Vollkommen überraschend – zumindest für die Öffentlichkeit – kam Mitte September eine geplante EU-Regulierung, ein sogenannter delegierter Rechtsakt, ans Licht, der es in sich hatte: Laut dem vorliegenden Entwurf sollte die Reparatur von Hochvoltbatterien für Elektroautos komplett unter die Kontrolle der Autohersteller fallen. Nur Markenbetriebe hätten dann noch Reparaturen an E-Auto-Batterien, beispielsweise den Tausch von Modulen oder die Reparatur von beschädigten Gehäusen nach einem Unfall, ausführen dürfen. Sogar der Ausbau und Wechsel des kompletten Batteriepakets wäre davon betroffen gewesen.
Diese geplante Regulierung kam insofern überraschend, da sie ein gravierender Eingriff in den freien Wettbewerb gewesen wäre, den die EU bis dato in ihren Verordnungen in Bezug auf die Kfz-Branche immer gestärkt hatte. Auch der ZDK wies auf den Widerspruch zu bestehenden EU-Regulierungen hin. Diese Einwände, die offenbar von einer Vielzahl europäischer Verbände und Organisationen des automobilen Aftermarkets vorgebracht wurden, haben die EU-Kommission zum Einlenken gebracht.
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