Nachhaltigkeitsberichterstattung
Freie Werkstätten müssen sich wappnen
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Nachhaltigkeitsberichte, E-Rechnungen und spezielle Stundenverrechnungssätze für E-Autos: Die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten diskutierte in Würzburg zentrale Zukunftsthemen für die freien Werkstätten.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für freie Werkstätten zunehmend relevant, berichtete Raphael Brüne, Mitarbeiter der Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate, während der Sitzung der Bundesfachgruppe Freie Werkstätten in Würzburg. „Auch wir freien Werkstätten müssen uns damit jetzt auseinandersetzen, auch wenn es aktuell noch viele Fragen gibt und wir nicht genau wissen, was da auf uns zukommt“, betonte Jeffrey Kilian, Vorsitzender der Bundesfachgruppe.
Zwar gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab Januar 2024 zunächst nur für große Unternehmen. Doch durch einen „Trickle-Down-Effekt“ werden nach Brünes Darstellung auch kleinere Betriebe betroffen sein: Banken und Versicherungen fordern verstärkt Nachhaltigkeitsnachweise auch von Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind. Der ZDK reagiert und hat ein Projekt mit Partnerverbänden initiiert, das einen branchenspezifischen Standard entwickeln soll.
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