Gasarbeitsplatz richtig planen

Redakteur: Norbert Rubbel

Die TAK-Broschüre „Planen, Einrichten und Modernisieren von Kfz-Betrieben“ enthält Tipps für die Ausstattung einer Gaswerkstatt.

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Wer um-, an- oder neu baut, muss die gesetzlichen Arbeitsschutzregeln beachten. Wer einen Arbeitsplatz für die Umrüstung von Gasanlagen plant, muss darüber hinaus noch spezielle Anforderungen erfüllen und zwischen Arbeiten an Erdgas-, Wasserstoff- und Flüssiggasfahrzeugen unterscheiden. „In den Erdgas- und Wasserstoff-Arbeitsbereichen sollte vor allem eine ausreichende Lüftung vorhanden sein“, empfehlen die Autoren des Ratgebers „Planen, Einrichten und Modernisieren von Kfz-Betrieben“. Die 255 Seiten starke Broschüre hat die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (www.tak.de) herausgegeben. Sie ist nicht nur informativ, sondern enthält auch viele Planungsbeispiele mit den erforderlichen Ausstattungen und Kosten.

Kriterien wie Belüftung, Explosionsschutz und Lagerung spielen bei der Installation einer „Gaswerkstatt“ eine besondere Rolle. So sollten sich Dachluken oder -fenster direkt über dem Erdgasarbeitsplatz befinden. Ist dies nicht möglich, raten die Experten zu einer technischen Lüftung im Deckenbereich, die eine Luftwechselrate von ≥ 3/h gewährleistet. Das bedeutet, dass das gesamte Luftvolumen des abgetrennten Arbeitsraums dreimal pro Stunde und öfter ausgetauscht wird.

Gaswerkstatt immer gut lüften

Auch bei Arbeiten an Flüssiggasanlagen ist eine Luftwechselrate von ≥ 3/h einzuhalten. „Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Mechaniker die Werkstatttore und Fenster öffnen“, erläutern die Experten des Ratgebers.

Nicht explosionsgeschützte Leuchten sind an Flüssiggasarbeitsplätzen im oberen Hallenbereich anzubringen. Explosionsgeschützt müssen auch alle elektrischen Betriebsmittel wie Akkuschrauber, Bohrmaschinen und Handlampen sein.

Der Lagerraum für die Gasbehälter ist zu kennzeichnen und sollte sich nicht in der Wartungs- und Reparaturwerkstatt befinden. „Bei Lagerbereichen für LPG-Behälter ist sicherzustellen, dass im Umkreis von zehn Metern keine Gruben, Kanäle, Keller oder andere, tiefer gelegene Räume sind“, raten die Autoren der Broschüre.

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