Änderung des Gewährleistungsrechts
Gefahr für den Kfz-Handel
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Die Bundesregierung muss das Gewährleistungsrecht ändern und an die Vorgaben der Europäischen Gesetzgebung anpassen. Viel Spielraum hat der deutsche Gesetzgeber dabei nicht. Dem Autohandel drohen gravierende Folgen.
Die Bundesregierung berät derzeit über die Änderung des Gewährleistungsrechts. Sie muss dieses an die Vorgaben der Europäischen Union anpassen. „Der Spielraum der Bundesregierung ist jetzt nur noch minimal, denn sie muss europäisches Recht nahezu eins zu eins umsetzen“, erläutert Ulrich Dilchert, Geschäftsführer der Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Die Folgen für den Kfz-Handel, insbesondere für den Gebrauchtwagenmarkt, seien erheblich.
Die Richtlinie zu den Änderungen des Gewährleistungsrechts (RL (EU) 2019/771) hatte die EU bereits 2019 verabschiedet. Sie muss bis zum 1. Januar 2022 national umgesetzt werden. Ziel ist, den Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht zu stärken. Damals hatten sich der ZDK und andere Verbände vehement gegen die Richtlinie gewehrt.
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